56 Bürgerliche Wirren in Deutschland.
Folgen des 18. März 1848 in Lerlin. Als die Kunde von den Pariser
Ereignissen in Preußens Hauptstadt anlangte, waren, wie schon erwähnt, auch
in Berlin die Flammen der Empörung ausgebrochen. Während des 18. März
wehte auf mehr als 200 Barrikaden die schwarz-rot-goldene Fahne. Unter
dumpfem Sturmläuten aller Glocken knatterten die ganze Nacht hindurch die
Gewehre, und es wurde an vielen Stellen mit Erbitterung gekämpft. Friedrich
Wilhelm IV. that zuletzt weiterem Blutvergießen Einhalt, indem er den Befehl
zum Rückzug der Truppen gab; er erlaubte, daß eine Bürgerwehr errichtet
wurde, erließ eine allgemeine Amnestie und verhieß freisinnige Einrichtungen.
Eine Zeitlang schien es fast, als gehe der König damit um, sich
an die Spitze der deutschen Bewegung zu stellen. Aber Rußlands jeder freien
Regung feindlicher Einfluß zeigte sich mehr als je thätig und übermächtig,
und schließlich geriet der überaus gewissenhafte Monarch in Zwiespalt mit sich
selbst. Neue Ausschreitungen des Berliner Pöbels, welcher sich in jenen Tagen
am wohlsten zu fühlen schien, wenn es drunter und drüber ging, bestärkten
den König in seinen Bedenken.
Unverbesserliche Umsturzmänner stürmten und plünderten am 15. Juni
das Zeughaus. Die Kopf= und Ratlosigkeit der Behörden ermutigte die
aufgeregten Massen, immer weiter zu gehen in ihren Ausschreitungen und in
ihren Forderungen. Das Verlangen nach Aufhebung aller Standesunterschiede,
die Errichtung einer Republik und andre Hirngespinste der Kommunisten und
selbstsüchtiger Volksbeglücker verdrängten die vernünftigeren Vorschläge der
wahrhaft freisinnigen Männer, welche von der trunkenen Menge mit Messer
und Strick bedroht wurden. Jetzt war die Geduld des Monarchen, der sich
nach Potsdam zurückgezogen hatte, erschöpft. General von Wrangel, zum Oberbefehlshaber
in den Marken ernannt, besetzte Berlin mit den soeben aus Schleswig
siegreich zurückgekehrten Truppen und verhängte den Belagerungszustand
über die Hauptstadt. Zuletzt erfolgte die Auflösung der Bürgerwehr, die
allgemeine Entwaffnung, sowie das Verbot aller politischen Vereinigungen.
Aber alle diese Maßnahmen wurden von dem volkstümlichen alten Soldaten
auf so rücksichtsvolle Weise getroffen, daß schließlich doch Ruhe in die Gemüter
einkehrte.
Verkündigung der Verfassung. Am 5. Dezember fand, nachdem in monatelangen
Beratungen eine Einigung zwischen dem Landtage und den Vertretern
der Krone nicht zu erzielen gewesen war, die Verkündigung der oktroyierten,
d. h. vom Könige aus eigner Machtvollkommenheit dem Lande verliehenen
Verfassung statt, welche zwar manche MWünsche der fortschrittlichen Liberalen
unerfüllt ließ, aber doch mit dem altpreußischen Ständewesen brach und Preußen
in die Reihe der konstitutionellen Staaten einführte.
Währenddessen war es am Sitze der Nationalversammlung in Frankfurt
a. M. nicht viel besser hergegangen als in Berlin. Die schlimme Wendung,
welche die Dinge in Schleswig-Holstein genommen, und die unliebsame Rolle,
welche Preußen dabei gespielt hatte, mußte in allen Teilen Deutschlands große
Aufregung hervorrufen; ganz besonders galt die Entrüstung dem sogenannten