Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

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83. 
Die Gemeinde Döhren bildet nach dem Anschlusse den Bezirk eines Be- 
zirksvorstehers. 
84. 
Das Gemeindevermögen und die Gemeindeschulden der bisherigen Stadt- 
gemeinde Hannover und der Gemeinde Döhren gehen vom Tage des Anschlusses 
an auf die vergrößerte Stadtgemeinde über. 
5. 
Für die vergrößerte Stadtgemeinde besteht nur ein Bürgerrecht und ein 
Ortsarmenverband. Die bestehenden Lasten des Ortsarmenverbandes Döhren 
gehen auf die Stadtgemeinde Hannover über. Diese hat ferner die Unter- 
haltung der Gemeindeschwester und mindestens den bisherigen Zuschuß der Ge- 
meinde an die Warteschule zu übernehmen. 
Die für die Stadtgemeinde Hannover geltenden Bestimmungen über Er- 
werb und Verlust des Bürgerrechis werden auch für die bisherige Gemeinde 
Döhren am Tage des Anschlusses insoweit in Kraft gesetzt, als nicht in nach- 
stehendem ein anderes bestimmt ist. 
Die Mitglieder der bisherigen Gemeinde Döhren werden mit dem Tage 
des Anschlusses den Mitgliedern der Stadtgemeinde Hannover gleichberechtigt 
bezüglich der in der Stadt Hannover bestehenden Stiftungen, Armen- und Kranken- 
anstalten und sonstigen dem gemeinen Besten dienenden Einrichtungen, soweit 
die Teilnahme nicht stiftungsgemäß an besondere Voraussetzungen oder Bestim- 
mungen gebunden ist. 
Insofern durch die Eingemeindung eine Unterbrechung der Frist zum Er- 
werbe des Unterstützungswohnsitzes für die Einwohner der Gemeinde Döhren 
oder der Stadtgemeinde Hannover eintritt, übernimmt die erweiterte Stadtge- 
meinde die Verpflichtung, von den lediglich aus der Unterbrechung der Frist ihr 
erwachsenen Rechten (Ansprüchen oder Einwendungen) anderen Armenverbänden 
gegenüber keinen Gebrauch zu machen. 
/ 6. 
Die obrigkeitliche Verwaltung im Bezirke der vergrößerten Stadtgemeinde 
steht vorbehaltlich der Zuständigkeiten des Königlichen Polizeipräsidiums und der 
städtischen Polizeiverwaltung dem Magistrate der Stadt Hannover zu. Die ge- 
samte Baupolizei wird in demselben Bezirke durch das Stadtbaupolizeiamt wahr- 
genommen. 
Die jetzigen Angestellten der Gemeinde Döhren, nämlich: 
1. der Gemeindesekretär Aug. Fischer, 
2. der Gemeindediener Georg Ehlers, 
3. der Gemeindediener Aug. Dürkop, 
4. der Gemeindediener Rob. Hesse, 
 
	        
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