Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

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2. innerhalb vier Jahre nach erfolgtem Anschluß ist die Straße auf dem 
Potthofe (Parzelle Nr. 166) von der Dorfstraße Klein-Buchholz—-Both= 
feld bis zu der Stelle, wo der Weg den Weg Parzelle Nr. 169 
schneidet, neu zu pflastern, 
3. innerhalb vier Jahre nach erfolgtem Anschluß ist die Straße auf dem 
Dreihorn vom Grundstücke des Hofbesitzers Heinrich Halberstadt bis 
zur Endgrenze des Grundstücks von Karl Wehrhahn umzupflastern 
und der Laher Kirchweg (Parzelle Nr. 165 und ein Teil von Parzelle 
Nr. 166) mit Steinschlagbahn zu versehen, 
4. die Trinkwasserleitung ist innerhalb eines Jahres nach erfolgtem An- 
schluß an der Celler Chaussee bis zur Kreuzung mit der Bothfelder 
Chaussee von der Stadt anzulegen; das Wassergeld ist nach dem 
Verbrauche zu berechnen, 
5. die Straßenbeleuchtung ist von der Stadtgemeinde stets in dem jetzigen 
Umfang in gutem Zustande zu erhalten und, falls eine Erweiterung 
derselben sich als notwendig erweisen sollte, ist solche zur Ausführung 
zu bringen, 
6. die Anlieger der jetzt vorhandenen Dorfstraßen, soweit diese als so- 
genenmgt historische anzusehen sind, sind von den Aptierungskosten frei 
zu lassen, 
7. der Feuerlöschdienst ist von der Stadtgemeinde zu übernehmen. Die 
vorhandene Spritze ist in Bothfeld zu belassen, 
8. der derzeitige Gemeindediener in der Gemeinde Klein-Buchholz-Lahe 
Wilhelm Legrand ist in entsprechender Weise von der Stadtgemeinde 
zu übernehmen, 
9. solange die bisherige Gemeinde Klein-Buchholz-Lahe zum äußeren 
Stadtgebiete gehört, soll das Schützen-, Ernte= und Fastnachtsfest an 
je zwei Tagen in der bisherigen Weise abgehalten werden, und zwar 
in den von dem jeweilig bestehenden Schützenklub zu bestimmenden 
Zeiten. 
824. 
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorstehenden Vertrags wird durch 
das den Anschluß genehmigende Gesetz bestimmt. 
Hannover, den 10. Januar 1907. Klein-Buchholz--Lahe, den 27. De— 
zember 1906. 
Der Magistrat der Königlichen Der Gemeindevorstand. 
Haupt= und Residenzstadt. 
(Siegel) DTramm. Eiegel) Ebeling.
	        
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