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2. innerhalb vier Jahre nach erfolgtem Anschluß ist die Straße auf dem
Potthofe (Parzelle Nr. 166) von der Dorfstraße Klein-Buchholz—-Both=
feld bis zu der Stelle, wo der Weg den Weg Parzelle Nr. 169
schneidet, neu zu pflastern,
3. innerhalb vier Jahre nach erfolgtem Anschluß ist die Straße auf dem
Dreihorn vom Grundstücke des Hofbesitzers Heinrich Halberstadt bis
zur Endgrenze des Grundstücks von Karl Wehrhahn umzupflastern
und der Laher Kirchweg (Parzelle Nr. 165 und ein Teil von Parzelle
Nr. 166) mit Steinschlagbahn zu versehen,
4. die Trinkwasserleitung ist innerhalb eines Jahres nach erfolgtem An-
schluß an der Celler Chaussee bis zur Kreuzung mit der Bothfelder
Chaussee von der Stadt anzulegen; das Wassergeld ist nach dem
Verbrauche zu berechnen,
5. die Straßenbeleuchtung ist von der Stadtgemeinde stets in dem jetzigen
Umfang in gutem Zustande zu erhalten und, falls eine Erweiterung
derselben sich als notwendig erweisen sollte, ist solche zur Ausführung
zu bringen,
6. die Anlieger der jetzt vorhandenen Dorfstraßen, soweit diese als so-
genenmgt historische anzusehen sind, sind von den Aptierungskosten frei
zu lassen,
7. der Feuerlöschdienst ist von der Stadtgemeinde zu übernehmen. Die
vorhandene Spritze ist in Bothfeld zu belassen,
8. der derzeitige Gemeindediener in der Gemeinde Klein-Buchholz-Lahe
Wilhelm Legrand ist in entsprechender Weise von der Stadtgemeinde
zu übernehmen,
9. solange die bisherige Gemeinde Klein-Buchholz-Lahe zum äußeren
Stadtgebiete gehört, soll das Schützen-, Ernte= und Fastnachtsfest an
je zwei Tagen in der bisherigen Weise abgehalten werden, und zwar
in den von dem jeweilig bestehenden Schützenklub zu bestimmenden
Zeiten.
824.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorstehenden Vertrags wird durch
das den Anschluß genehmigende Gesetz bestimmt.
Hannover, den 10. Januar 1907. Klein-Buchholz--Lahe, den 27. De—
zember 1906.
Der Magistrat der Königlichen Der Gemeindevorstand.
Haupt= und Residenzstadt.
(Siegel) DTramm. Eiegel) Ebeling.