Konkurs. 59
KO. 133 festgestellt ist, nachträglich ein Vorzugsrecht
beanspruchen? LIII, 71. Einrede des Scheins gegenüber
dem Konkursgläubiger E. VI, 4. Klage des im Konkurs
anmeldenden Gläubigers auf Feststellung seiner Forderung
gegen den Widersprechenden, selbst wenn ein vollstreckbarer
Titel vorliegt E. X, 289. Activlegitimation eines
einzelnen Konkursglänbigers zur Erzwingung von Maßregeln
im Interesse der Konkursmasse oder von Ansprüchen
derselben E. VI, 126. Schadensersatzansprüche des Vermiethers,
welchem nach ausgebrochenem Konkurse des
Miethers auf Grund des § 17 KO. gekündigt wird
E. XI, 89. Gleichzeitige Aufnahme eines Rechtsstreits
gegen den widerstrebenden Konkursverwalter und den bestreitenden
Gemeinschuldner E. XIII, 394. Dispositionsbefugnisse
des Konkursverwalters E. XII, 185. Passivlegitimation
des Konkursverwalters gegenüber der Klage
eines absonderungsberechtigten Gläubigers E. VI, 126.
Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten, welche über das zur
Konkursmasse gehörige Vermögen für den Gemeinschuldner
anhängig sind LI, 360. Aufnahme des Verfahrens durch
den Konkursverwalter im Falle & 217 Abs. 3 KO.; Anwendbarkeit
des & 135 Abs. 2 CPO. LI, 361. Verantwortlichkeit
der Mitglieder des Gläubigerausschusses
gegenüber dem Konkursverwalter; Solidarhaft derselben
135. Zuständigkeit des Konkursverwalters zu
schenkungsweisem Erlaß von Forderungen der Konkursmasse?
LI, 431. Subhastation eines zu einer Konkursmasse
gehörigen (Grundstücks. Stellung des Konkursverwalters
in solchem Falle. Aufrechnung von Verwaltungskosten
" 380. Zulassung des Konkursverwalters zu dem,
vorher dem während des Processes in Konkurs gerathenen
Beklagten auferlegten richterlichen Eide E. VI, .
Haftung der Konkursmasse für Verschulden des Konkursverwalters
E. VII, 33. Gemeinschuldner als Nebenintervenient
neben dem Konkursverwalter E. X, 266.
Der Konkursgläubiger als Nebenintervenieut des Konkursverwalters
als Anfechtungsklägers E. IX, 330. Die
Berufung auf § 1208 Gew.-Ordn. ist aucgeschlossen,
wenn über das Vermögen des Gewerbetreibenden oder
Arbeiters Konkurs eröffnet ist und auf Feststellung der
zum Konkurs angemeldeten Forderung gegen den Konkursverwalter
geklagt wird E. X, 280. Klagerecht eines bei
einer Massevertheilung (KO. § 137) benachtheiligten
Konkursgläubigers gegen die Konkursmasse auf Ausgleich
jenes Nachtheils? E. X, 365. Ist der auctionsweise
erfolgte Verkauf von hypothekbelasteten Konkursmassetheilen
durch den Konkursverwalter ein Act der Zwangs-