Contents : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände VI-LX. (61r)

Konkurs.  59

KO.  133  festgestellt  ist,  nachträglich  ein  Vorzugsrecht
beanspruchen?  LIII,  71.  Einrede  des  Scheins  gegenüber
dem  Konkursgläubiger  E.  VI,  4.  Klage  des  im  Konkurs
anmeldenden  Gläubigers  auf  Feststellung  seiner  Forderung
gegen  den  Widersprechenden,  selbst  wenn  ein  vollstreckbarer
  Titel  vorliegt  E.  X,  289.  Activlegitimation  eines
einzelnen  Konkursglänbigers  zur  Erzwingung  von  Maßregeln
  im  Interesse  der  Konkursmasse  oder  von  Ansprüchen
derselben  E.  VI,  126.  Schadensersatzansprüche  des  Vermiethers,
  welchem  nach  ausgebrochenem  Konkurse  des
Miethers  auf  Grund  des  §  17  KO.  gekündigt  wird
E.  XI,  89.  Gleichzeitige  Aufnahme  eines  Rechtsstreits
gegen  den  widerstrebenden  Konkursverwalter  und  den  bestreitenden
  Gemeinschuldner  E.  XIII,  394.  Dispositionsbefugnisse
  des  Konkursverwalters  E.  XII,  185.  Passivlegitimation
  des  Konkursverwalters  gegenüber  der  Klage
eines  absonderungsberechtigten  Gläubigers  E.  VI,  126.
Aufnahme  von  Rechtsstreitigkeiten,  welche  über  das  zur
Konkursmasse  gehörige  Vermögen  für  den  Gemeinschuldner
anhängig  sind  LI,  360.  Aufnahme  des  Verfahrens  durch
den  Konkursverwalter  im  Falle  &  217  Abs.  3  KO.;  Anwendbarkeit
  des  &  135  Abs.  2  CPO.  LI,  361.  Verantwortlichkeit
  der  Mitglieder  des  Gläubigerausschusses
gegenüber  dem  Konkursverwalter;  Solidarhaft  derselben
135.  Zuständigkeit  des  Konkursverwalters  zu
schenkungsweisem  Erlaß  von  Forderungen  der  Konkursmasse?
  LI,  431.  Subhastation  eines  zu  einer  Konkursmasse
gehörigen  (Grundstücks.  Stellung  des  Konkursverwalters
in  solchem  Falle.  Aufrechnung  von  Verwaltungskosten
"  380.  Zulassung  des  Konkursverwalters  zu  dem,
vorher  dem  während  des  Processes  in  Konkurs  gerathenen
Beklagten  auferlegten  richterlichen  Eide  E.  VI,  .
Haftung  der  Konkursmasse  für  Verschulden  des  Konkursverwalters
  E.  VII,  33.  Gemeinschuldner  als  Nebenintervenient
  neben  dem  Konkursverwalter  E.  X,  266.
Der  Konkursgläubiger  als  Nebenintervenieut  des  Konkursverwalters
  als  Anfechtungsklägers  E.  IX,  330.  Die
Berufung  auf  §  1208  Gew.-Ordn.  ist  aucgeschlossen,
wenn  über  das  Vermögen  des  Gewerbetreibenden  oder
Arbeiters  Konkurs  eröffnet  ist  und  auf  Feststellung  der
zum  Konkurs  angemeldeten  Forderung  gegen  den  Konkursverwalter
  geklagt  wird  E.  X,  280.  Klagerecht  eines  bei
einer  Massevertheilung  (KO.  §  137)  benachtheiligten
Konkursgläubigers  gegen  die  Konkursmasse  auf  Ausgleich
jenes  Nachtheils?  E.  X,  365.  Ist  der  auctionsweise
erfolgte  Verkauf  von  hypothekbelasteten  Konkursmassetheilen
  durch  den  Konkursverwalter  ein  Act  der  Zwangs-