Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1908. (99)

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Preußische  Gesetzsammlung

—  Nr.  25.  —

 

(Nr.  10900.)  Gesetz,  betreffend  den  Bau  eines  Schiffahrtskanals  vom  Mauersee  nach  der
Alle  bei  Allenburg  (des  Masurischen  Kanals)  und  von  Staubecken  im
Masurischen  Seengebiete.  Vom  14.  Mai  1908.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc.

verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,
was  folgt:
1.

Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt,  für  den  Bau

1.  eines  Schiffahrtskanals  vom  Mauersee  nach  der  Alle  bei  Allenburg
(des  Masurischen  Kanalslhsss  14  700  000  Mark,

2.  von  Staubecken  im  Masurischen  Seengebiett.  1  815  000=nach

  Maßgabe  der  von  den  zuständigen  Ministern  festzustellenden  Pläne  zu  verwenden.

62.

Mit  der  Ausführung  des  Masurischen  Kanals  ist  erst  dann  vorzugehen,
wenn  nachstehende  Bedingungen  erfüllt  sind:

A.  Der  gesamte  zum  Baue  des  Kanals  und  seiner  Nebenanlagen  nach
Maßgabe  der  von  dem  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  oder  im  Enteignungsverfahren
  festzustellenden  Entwürfe  erforderliche  Grund  und  Boden  ist  der  Staatsregierung
  in  dem  Umfang,  in  welchem  er  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen
der  Enteignung  unterworfen  ist,  unentgeltlich  und  lastenfrei  —  der  dauernd  erforderliche
  zum  Eigentume,  der  vorübergehend  erforderliche  zur  Benutzung  für
die  Zeit  des  Bedürfnisses  —  zu  überweisen  oder  die  Erstattung  der  sämtlichen
staatsseitig  für  seine  Beschaffung  im  Wege  der  freien  Vereinbarung  oder  Enteignung
  aufzuwendenden  Kosten,  einschließlich  aller  Nebenentschädigungen  für
Wirtschaftserschwernisse  und  sonstige  Nachteile,  in  rechtsgültiger  Form  zu  übernehmen
  und  sicherzustellen.

Vorstehende  Verpflichtung  erstreckt  sich  insbesondere  auch  auf  die  unentgeltliche
  und  lastenfreie  Hergabe  des  für  die  Ausführung  derjenigen  Anlagen  erforder-Gesetzsammlung

  1908.  (Nr.  10900.)  34

Ausgegeben  zu  Berlin  den  10.  Juni  1908.