Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

226 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr. 
Will man die heutigen Verhältnisse erschöpfen, so muß man bier- 
nach die Eisenbahn als eine Fahrstrabe bezeichnen, bei der sich die Fabr. 
zeuge auf eisernen oder stählernen Schienen fortbewegen. Im Vorder- 
grunde steht aber immer noch die Schienenbahn, auf der die Fortbewe- 
gung durch Dampfkraft erfolgt. 
2. Arten der Eisenbahnen. Die Einteilung der Eisenbahnen 
kann in technischer Hinsicht nach den verschiedensten Gesichtspunkten 
vorgenommen werden, nach der Art der Triebkräfte, nach der Gestal- 
tung des Schienenwegs, nach der Lage des Bahnkörpers usf. Diese 
technischen Einteilungen können hier übergangen werden. In volks- 
wirtschaftlicher Hinsicht kommt zunächst die Unterscheidung in öffent- 
liche und nichtöffentliche Eisenbahnen in Betracht. Die nichtöffentlichen 
Bahnen dienen nur dem Verkehr bestimmter privater Personen und 
Körperschaften, sind also der allgemeinen Benutzung nicht zugüngig, 
z. B. die Feldbahnen eines Grundeigentümers, die Waldbahnen eines 
Waldeigentümers, die Kohlenbahnen eines Bergwerks usw. An dieser 
Stelle kommen nur die öffentlichen Eisenbahnen in Betracht, d. b. die- 
Jjenigen, welche dem allgemeinen Verkehr zu dienen bestimmt sind. 
Die öffentlichen Eisenbahnen gliedern sich nach den Eigentums- 
verhältnissen in Privatbahnen (meist im Eigentum von Erwerbsgesell- 
schaften auf Aktien) und Bahnen der öffentlichen Gewalt (Gemeinde-, 
Kreis-, Provinzial-, Staats- und Reichsbahnen). Eine Gliederung der 
öffentlichen Eisenbahnen nach der Zweckbestimmung (2. B. militärische, 
landwirtschaftliche, Handels-, Industriebahnen usw.) läßt sich insofern 
nicht durchführen, als eine vollkommene Einengung auf einen bestimmten 
Zweck in der Regel nicht besteht. 
Von besonderer Wichtigkeit ist die Einteilung nach der Bedeutung 
des Verkehrs, dem die Eisenbahnen zu dienen bestimmt sind. Hier liegt 
eine ähnliche Scheidung wie bei den Landstraben nahe. Zunäüchst hebt 
Sich eine Gruppe von Bahnen hervor, welche die einzelnen Mittelpunkte 
des wirtschaftlichen, politischen und geistigen Lebens innerhalb des 
Landes unter einander und mit dem Auslande zu verbinden haben und 
den nationalen und internationalen durchgehenden Verkehr vermitteln. 
Man kann sie Hauptbahnen oder Fernbahnen nennen. Vielfach ist auch 
die Bezeichnung Bahnen erster Ordnung, Primärbahnen, Vollbahnen 
üblich. Bisweilen werden die dem internationalen Verkehr dienenden 
internationalen Eisenbahnen als besondere Gruppe, als Hauptbahnen 
I. Ordnung oder Weltbahnen, ausgeschiedlen. Da sich aber der inter- 
nationale Verkehr auf denselben Bahnen vollziehen muß, die im Innern 
des Landes die Hauptpunkte mit einander verbinden, so sind die Welt- 
bahnen nichts anderes, als der durch ineinandergreifende Benutzung zu 
besonderer Leistungsfähigkeit gebrachte Teil der Haupt- oder Fernbalhnen. 
Aus den Haupt- oder Fernbahnen werden nicht selten als besonders
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.