Preußische Gesetzsammlung
Nr. 11—
Inhalt: Gesegt, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zu Diensteinkommensverbesserungen, S. 35. —
Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an
die unmittelbaren Staatsbeamten, vom 12. Mai 1873, S. 91. — Geset über das Diensteinkommen
der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, S. 93. — Geseh, betreffend die
Pfarrbesoldung, das Ruhegehaltswesen und die Hinterbliebenenfürsorge für die Geistlichen der
evangelischen Landeskirchen, S. 113. — Gesetz, betreffend das Diensteinkommen der katholischen
Pfarrer, S. 343. — Geset, betreffend die Abänderung des Einkommensteuergesetzes und des Er-
gänzungssteuergesetzes, S. 319. — Besoldungsordnung, S. 352.
(Nr. 10952.) Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zu Diensteinkommensverbesse-
rungen. Vom 26. Mai 1909.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc
verordnen, mit Justimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
1.
Die anliegenden Vorschriften:
.l wegen Anderung des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Wohnungs-
geldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten, vom 12. Mai 1873
(Gesetzsamml. S. 209),
2. eines Gesetzes über das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen
an den öffentlichen Volksschulen,
3. eines Gesetzes, betreffend die Pfarrbesoldung, das Ruhegehaltswesen
und die Hinterbliebenenfürsorge für die Geistlichen der evangelischen
Landeskirchen,
4. eines Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der katholischen Pfarrer,
5. eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Einkommensteuergesetzes
vom 19. Juni 1906 (Gesetzsamml. S. 260) und des Ergänzungssteuer-
gesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 134),
treten einheitlich zugleich mit diesem Gesetze mit dem Tage der Verkündung
in Kraft.
2.
Die Gewährung der Diensteinkünfte ausschließlich der Wohnungsgeldzu-
schüsse erfolgt auf Grund der anliegenden Besoldungsordnung an die in dieser
aufgeführten Beamten.
Gesetzsammlung 1909. (Nr. 10952.) 18
Ausgegeben zu Berlin den 28. Mai 1909.
Teile des Gesetzes.
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