Anlage 6.
Besoldungsordnung.
A. Gehälter, die nach Dienstaltersstufen aufsteigen.
Klasse 1.
1100 — I140 — 1180 — I210 — 1240 — 1270 — 1 300 7.
1. Stackmeister bei der Domänenverwaltung und der Bauverwaltung.
(Außerdem 80 .4X nichtpensionsfähige Stellenzulage für 1 Stackmeister bei der
Bauverwaltung.
Den vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten Beamten können auf
Antrag die bisherigen Gehaltssätze von 180 /4, steigend 2 mal um 60 M auf 300 M,
und daneben die Tagegelder, von denen ½ des Jahresbetrags nach drei. beziehungs-
weise fünfjährigem Durchschnitte pensionsberechtigend sind, belassen werden.)
Bahnwärter und Nachtwächter, Kranwärter bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem können solche Bahnwärter, die im Bahnhofsdienst, im Abfertigungs-
dienst, im Telegraphendienst, als Haltepunktwärter oder als Blockwärter beschäftigt
werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 120 erhalten.)
Buschwärter und Pflanzungsaufseher bei der Bauverwaltung.
(Den vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten Beamten können
auf Antrag die bisherigen Gehaltssätze von 500 MA, steigend 4 mal um 50. M
auf 700 M, und daneben die bisherigen Naturalbezüge belassen werden.)
Brunnenwärter, Brückenaufseher, Schleusenmeistergehilfen bei der Bauverwaltung:
Aufseherinnen bei den Gefängnissen der Justizverwaltung, beim Polizeigefängnis
und im Polizeigewahrsam in Berlin sowie bei der Strafanstaltsverwaltung.
6. Dolizeidiener und Gefangenwärterinnen bei den Polizeiverwaltungen in den
Provinzen.
Nachtwächter bei der Universität Königsberg.
(Die Stellen sind im Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen.)
1.
r—i
* —
Klasse 2.
a) 1100 — 1160 — 1 220 — 1 290 — 1 360 — 1 40 — 1500 ..
Schaffner, Bremser und Matrosen bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem Nebenbezüge — Fahr-, Stunden-- und Nachtgelder —, von welchen
den Schaffnern und Bremsern 200 A und den Matrosen 150 .K bei der
Pensionierung angerechnet werden.
Ferner können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn.
assistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellen-
zulagen bis zu 180 . erhalten.)