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6.
1.
(4
6—
— 353 —
b) 1100 —1180 — 1 260 — 1-340 — 1 420 — 1500 .
Röhrleitungaufseher, Gartenvogt, Schloßgartenaufseher, Wiesenaufseher und Wiesen-
wärter, Weideaufseher, Kanal- und Schleusenwärter, Buschwärter, Spree-
wehrwärter bei der Domänenverwaltung.
Brückenwärter, Kranmeister, Stationsdiener (Portiers und Bahnsteigschaffner),
Schirrmänner bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn-
assistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellen-
zulagen bis zu 180 . erhalten.)
Hafenpflanzungsaufseher, Bauhofs- und Materialienwächter, Leuchtfeuerwärter usw.,
Steuermänner, Feuerwärter, Kranmeister, Brückenwärter, Brückenaufseher,
Maschinenwärter, Signalwärter bei der Bauverwaltung.
(Außerdem 1 260 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 4.)
Brückenaufzieher bei der Bauverwaltung, die feste Gehälter und Brückenaufzugs-
gelder oder nur letztere beziehen (pensionsberechtigendes Gehalt).
Brückenaufseher bei der Ruhrschiffahrtverwaltung und der Verwaltung der
Duisburg-Ruhrorter Häfen.
(Außerdem 900 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 .(.)
Wallmeister bei der landwirtschaftlichen Verwaltung.
Rlasse 3.
1100 — 1180 — 1250 — 1320 — 1390 — 1 460 — 1530 — 1 600 „N.
Domänenrentamtsdiener.
(Die Pfändungsgebühren verbleiben vom 1. April 1908 ab der Staatskasse,
bis zum Tage der Verkündung des Gesetzes jedoch nur in Höhe derjenigen Be-
träge, welche den Beamten infolge der Diensteinkommensverbesserung an Gehalt
und Wohnungsgeldzuschuß gegen die bisherigen Sätze mehr zu zahlen sind.)
Hausmeister bei den Forstakademien.
(Außerdem freies Feuerungsmaterial.)
Amtsdiener, Bootführer usw., Matrosen und Heizer auf Wasserfahrzeugen bei
der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern.
Schuldiener bei der Bergschule in Saarbrücken und bei den gewerblichen Fach.#
schulen der Handels- und Gewerbeverwaltung, einschließlich des Pedells bei
der Zeichenakademie in Hanau.
Schuldiener bei den höheren Unterrichtsanstalten (einschließlich Elisabethschule)
(Außerdem 4000 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen für die an größeren
Anstalten angestellten Schuldiener, deren Dienstobliegenheiten besonders schwieria
oder umfangreich sind; im Durchschnitt 100 /X, Höchstbetrag 200 .1.)