Preußische Gestzs ammlung
Nr. 3.
Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisenbahn ven
Heimbach a. d. Nahe nach Baumholder, S. 11. — Bekanntmachung der nach dem Gesehze
vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Ur-
kunden usw., S. 16.
(Nr. 10937.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisen-
S bahn von Heimbach a. d. Nahe nach Baumholder. Vom 17. März 1908.
eine Majestät der König von Preußen und Seine Königliche Hoheit der
Großherzog von Oldenburg haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Her-
stellung einer Eisenbahn von Heimbach a. d. Nahe nach Baumholder zu Bevoll-
mächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Oberfinanzrat Max Vieregge,
Allerhöchstihren Geheimen Oberbaurat Wilhelm Sprengell,
Allerhöchstihren Wirklichen Legationsrat Paul Goetsch,
Allerhöchstihren Regierungsrat Dr. Georg Tiebert,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg:
Allerhöchstihren Finanzrat Johannes Stein,
Allerhöchstihren Regierungsrat Hermann Pralle,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden
Staatsvertrag abgeschlossen haben:
Artikel I.
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, eine Eisenbahn von Heim-
bach a. d. Nahe nach Baumholder für eigene Rechnung auszuführen, sobald sie
die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird.
Die Großherzoglich Oldenburgische Regierung gestattet der Königlich
Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser Bahn innerhalb ihres
Staatsgebiets.
Artikel II.
Die Feststellung der gesamten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses
Vertrags bildende Eisenbahn und ihre etwaigen künftigen Erweiterungen (Artikel V
dritter Absatz) soll ebenso wie die Prüfung der anzuwendenden Fahrzeuge, ein-
schließlich der Dampfwagen, lediglich der Königlich Preußischen Regierung zu-
stehen, die indes sowohl bezüglich der Führung der Bahn und der Anlegung
Gesetzsammlung 1909. (Nr. 10937.) 4
Ausgegeben zu Berlin, den 9. März 1909.