Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Preußische Gestzs ammlung 
Nr. 3. 
  
Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisenbahn ven 
Heimbach a. d. Nahe nach Baumholder, S. 11. — Bekanntmachung der nach dem Gesehze 
vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Ur- 
kunden usw., S. 16. 
  
  
(Nr. 10937.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisen- 
S bahn von Heimbach a. d. Nahe nach Baumholder. Vom 17. März 1908. 
eine Majestät der König von Preußen und Seine Königliche Hoheit der 
Großherzog von Oldenburg haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Her- 
stellung einer Eisenbahn von Heimbach a. d. Nahe nach Baumholder zu Bevoll- 
mächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Oberfinanzrat Max Vieregge, 
Allerhöchstihren Geheimen Oberbaurat Wilhelm Sprengell, 
Allerhöchstihren Wirklichen Legationsrat Paul Goetsch, 
Allerhöchstihren Regierungsrat Dr. Georg Tiebert, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchstihren Finanzrat Johannes Stein, 
Allerhöchstihren Regierungsrat Hermann Pralle, 
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden 
Staatsvertrag abgeschlossen haben: 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, eine Eisenbahn von Heim- 
bach a. d. Nahe nach Baumholder für eigene Rechnung auszuführen, sobald sie 
die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird. 
Die Großherzoglich Oldenburgische Regierung gestattet der Königlich 
Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser Bahn innerhalb ihres 
Staatsgebiets. 
Artikel II. 
Die Feststellung der gesamten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses 
Vertrags bildende Eisenbahn und ihre etwaigen künftigen Erweiterungen (Artikel V 
dritter Absatz) soll ebenso wie die Prüfung der anzuwendenden Fahrzeuge, ein- 
schließlich der Dampfwagen, lediglich der Königlich Preußischen Regierung zu- 
stehen, die indes sowohl bezüglich der Führung der Bahn und der Anlegung 
Gesetzsammlung 1909. (Nr. 10937.) 4 
Ausgegeben zu Berlin, den 9. März 1909.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.