2.
3.
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Seelotsen und ein Revierlotse bei der Handels- und Gewerbeverwaltung.
(Außerdem 4 800 M Stellenzulagen für Seelotsen bis zu 200 M.)
Buchhalterinnen und Lehrerinnen bei den Gefängnissen der Justizverwaltung und
bei der Strafanstaltsverwaltung.
(Außerdem nichtpensionsfähige Organistenzulagen von je 180 .# für die
Lehrerinnen.)
RKlasse 11.
a) 1650 —1 800 — 1950 — 2100 — 2250 — 2 400 — 2550 — 2 700 M.
1.
2.
—
Obergärtner, Schloßgärtner bei der Domänenverwaltung.
Kanzlisten bei den Bergwerken, Hütten, Salzwerken und den mit anderen
Staaten gemeinschaftlich betriebenen Werken sowie Revierkanzlisten bei den
Oberbergämtern.
Zeichner bei der Eisenbahnverwaltung.
Kanzlisten bei den Landgerichten und Amtsgerichten.
(Außerdem 300 .X nichtpensionsfähige Stellenzulage für einen mit der Wahr-
nehmung der Kanzleiinspektorgeschäfte beauftragten Kanzlisten bei dem Land-
gericht 1 in Berlin.)
Kanzlisten bei den Polizeiverwaltungen in den Provinzen (ausschließlich des
Landespolizeibezirkes Berlin).
b) 1650 —1900 — 2100 — 2300 — 2500 — 2700 .K.
Zähler bei der Seehandlung und der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Modellmeister und Modelleur bei den Bergakademien.
Bohrmeister bei der Geologischen Landesanstalt in Berlin.
Handelslehrerinnen bei der Gewerbeschule in Thorn.
Fischmeister bei der Biologischen Anstalt auf Helgoland.
c) 1650 — 1950 — 2200 — 2450 — 2700 M.
Verwaltende Revierförster in den Klosterforsten der Provinz Hannover.
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten sowie
Nebeneinnahmen aus der Jagd. Der Wert wird mit 150 .4¾ als pensionsfähiges
Diensteinkommen berechnet.
Ferner je 450 4∆ Revierförsterzulage.)
Verwaltender Revierförster bei der Kloster Bergeschen Stiftung und dem Kloster
Unser Lieben Frauen in Magdeburg.
(Außerdem eine Revierförsterzulage von 450 .& und für den weggefallenen
Bezug von Brennholz eine Entschädigung von 317 ∆ 20 Pf., die mit 75 A
pensionsfähig ist.)
Gesetzsammlung 1909. (Nr. 10952.) 53