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3. Hausinspektoren beim Herrenhaus und beim Hause der Abgeordneten.
4. Polizeioberwachtmeister bei der Schutzmannschaft und Oberwachtmeister bei der
Landgendarmerie.
(Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten Beamten beziehen
ein Anfangsgehalt von 1 700 .4.
Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 .K für Oberwacht-
meister bei der Landgendarmerie hauptsächlich in den Industriebezirken.)
Klasse 12.
a) 1650 — 1850 — 2050 — 2250 — 2450 — 2650 — 2850 — 3 000 M.
1. Kanzlisten, soweit sie nicht anderweit aufgeführt sind.
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 300 .& für die mit der
Wahrnehmung der Kanzleivorsteher- beziehungsweise Inspektorgeschäfte beauftragten
Kanzlisten und zwar für
12 Kanzlisten bei den Oberzolldirektionen,
1 Kanzlist bei der Bergwerksdirektion in Saarbrücken,
5 Kanzlisten bei den Oberbergämtern,
36 i i: „ Oberpräsidien und Regierungen usw.,
1 Kanzlist bei der Ansiedlungskommission,
14 Kanzlisten bei den Oberlandesgerichten,
9 * » » Generalkommissionen.
Ferner für 22 Kanzlisten bei der Eisenbahnverwaltung als Vorsteher der
Direktionskanzleien nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 300 .K.)
2. Hausverwalter und Kanzlist bei der Akademie der Wissenschaften in Berlin.
b) 1650 — 1900 —2150 —2 400 — 2600 — 2800 — 3000 4.
1. Pensionatsvorsteherin und Lehrerinnen bei den Handels- und Gewerbeschulen
für Mädchen.
(Außerdem nichtpensionsfähige persönliche Zulagen von je 300.4 für 2 Lehre-
rinnen als Pensionatsvorsteherinnen.)
2. Assistenten für die Geschirrverwaltung bei der Porzellanmanufaktur.
3. Lehrerinnen bei der Elisabethschule in Berlin und bei den Seminaren.
4. Ordentliche Lehrerinnen bei der Blindenanstalt in Steglitz und der Taubstummen-
anstalt in Berlin.
c) 1650 — 2000 — 2350 — 2700 — 3000 (.
Seeoberlotsen und Lotsenamtsassistenten bei der Handels- und Gewerbeverwaltung.
(Außerdem 1200 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 300 & für
Seeoberlotsen.)