Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 374 — 
Beträge herabzusetzen, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bisherigen 
Gehaltssätze mehr zu zahlen sind. Vom Tage der Verkündung des Gesetzes ab 
sind Gehaltszulagen nicht mehr neu zu bewilligen; an deren Stelle treten nicht- 
pensionsfähige Stellenzulagen bis zur Höhe von 300 .K. 
Der pensionsfähige Höchstbetrag für die Dolmetscher zuzüglich des Gehalts 
beträgt 4 800 .K.) 
4. Polizeisekretäre bei den Polizeiverwaltungen in den Provinzen (ausschließlich 
des Landespolizeibezirkes Berlin). 
(Außerdem je 300 .K nichtpensionsfähige Stellenzulage für die als Rendanten 
beschäftigten Sekretäre. 
Ein Drittel der Sekretärstellen ist in Polizeibureauassistentenstellen mit 1 650.4, 
steigend auf 3 300 M — pvgl. Klasse 133 —, umzuwandeln, nachdem die vor 
dem Tage der Verkündung des Gesetzes angenommenen Anwärter, welche die 
vorgeschriebene Sekretärprüfung bestehen, angestellt sein werden.) 
5. Roßärzte bei der Gestütverwaltung. 
Rlasse 22. 
a) 2100 — 2400 — 2700 — 3000 — 3300 — 3600 — 3900 — 4200 — 
4500 “4. 
1. Lehrer bei den Baugewerkschulen. 
2. Etatmäßig angestellte Lehrer bei den höheren Unterrichtsanstalten (einschließlich 
Elisabethschule), welche die vorgeschriebene Prüfung als Zeichenlehrer für 
höhere Unterrichtsanstalten bestanden oder die Befähigung als Musiklehrer 
für höhere Unterrichtsanstalten nachgewiesen haben oder zur Anstellung als 
Lehrer an Mittelschulen befähigt sind. 
b) 2 100 — 2500 — 2900 — 3300 — 3600 — 3 900 — 4200 — 4500 . 
1. Domänenrentbeamte und Administratoren von fiskalischen Grundstückskomplexen, 
Domänenrentbeamter der Weinbauverwaltung, Badekassenrendant, Badeinspek- 
toren und Garteninspektor bei der Domänenverwaltung. 
2. Vollbeschäftigte Forstkassenrendanten. 
3. Regierungssekretäre und Buchhalter bei der Direktion für die Verwaltung der 
direkten Steuern in Berlin. 
(Außerdem 500 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulage für einen Bureaubeamten 
des Qentralbureaus. 
Die vor dem 1. April 1897 in Berlin angestellten Beamten beziehen ein Ge- 
halt von 1 800 44 steigend auf 4 800 .áfz und zwar 3 mal um 500 .4 1 mal 
um 300 + und 3 mal um 400 4, einer von ihnen 2 400 .4), steigend auf 
4 800 4 ) und zwar 6 mal um 400 .K.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.