Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Klasse 43. 
4200 — 4800 —5 400 — 6 000 — 6 600 — 7200 „K. 
1. Oberforstmeister sowie Regierungs= und Forsträte, Professoren bei den Forst- 
akademien. 
(Außerdem: 
a) für die Oberforstmeister je 1200 .K pensionsfähige Dirigentenzulagej 
b) für die Regierungs- und Forsträte bis zu einem Drittel der Iahl der 
etatmaäßigen Stellen je 600 M pensionsfähige Zulage; 
e) für 3 Professoren kũnftig wegfallend 2 850 A pensionsfähige Zulagen.) 
2. Oberregierungsräte und Regierungsräte bei der Direktion für die Verwaltung 
der direkten Steuern in Berlin sowie Vorsitzende von Einkommensteuer- 
Veranlagungskommissionen und Gewerbesteuerausschüssen. 
(Außerdem bei der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin: 
a) für 1 Oberregierungsrat, welcher zugleich Vertreter des Präsidenten ist, 
2100 K pensionsfähige Zulagej; 
b) für den anderen Oberregierungsrat 1200 .4 pensionsfähige Zulagej 
) für Regierungsräte in gehobenen Stellungen bis zu einem Drittel der 
Zahl der etatmäßigen Stellen je 600 .4 pensionsfähige Zulage. Dieses 
Drtteel r sich mit den unter Nr. S8c und 12c ausgeworfenen 
ritteln. 
3. Mitglieder der Oberzolldirektionen und der Regierung in Sigmaringen, ein- 
schließlich der Vorstände der Stempel- und Erbschaftssteuerämter, bei der 
Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern. 
(Außerdem: 
a) für 24 Oberregierungsräte für die Vertretung der Präsidenten der Ober- 
zolldirektionen je 1200 4 pensionsfähige Zulage; 
b) für die übrigen etatmäßigen Mitglieder bis zu einem Drittel der Zahl 
der etatmäßigen Stellen je 600 .K pensionsfähige Zulage.) 
4. Direktoren bei der Lotterieverwaltung. 
5. Mitglieder der Bergwerksdirektionen (Bergwerksdirektoren I. Klasse)) Direktoren 
I. Klasse bei den Bergwerken, Hütten und Salzwerken,) Direktoren bei den 
mit anderen Staaten gemeinschaftlich betriebenen Werken, Oberbergräte sowie 
Landesgeologen bei der Geologischen Landesanstalt in Berlin. 
(Außerdem: 
a) für 3 Mitglieder der Bergwerksdirektionen für die Vertretung der Vor- 
sitzenden der Bergwerksdirektionen je 600 .¾ pensionsfähige Zulage; 
b) für 5 Oberbergräte für die Vertretung der Berghauptleute je 1200 4 
pensionsfähige Zulagej; 
) für die übrigen etatmäßigen Mitglieder der Oberbergämter bis zu einem 
Dtteel der Zahl der etatmäßigen Stellen je 600 .X pensionsfähige 
Qulage; 
4) für 2 Abteilungsdirigenten bei der Geologischen Landesanstalt in Berlin 
je 900 .K pensionsfähige Sulage. 
 
	        
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