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b) für 10 Oberregierungsräte bei den Generalkommissionen für die Ver-
tretung des Präsidenten je 1 200 4 pensionsfähige Zulagej;
J) für die sonstigen Räte bei den Generalkommissionen bis zu einem Drittel
der Zahl der etatmäßigen Stellen je 600 .4& pensionsfähige Zulage.)
14. Regierungsrat beim Ministerium der geistlichen usw. Angelegenheiten, Ober-
konsistorialräte und Konsistorialräte, Verwaltungsräte und Justitiarien bei
den Provinzialschulkollegien, Universitätsrichter in Berlin, Schulräte bei den
Regierungen, Justitiar und Verwaltungsrat der Kunstmuseen in Berlin,
Abteilungsvorsteher beim Materialprüfungsamt in Dahlem, Regierungs-
medizinalräte, Abteilungsvorsteher bei der Versuchs= und Prüfungsanstalt
für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung in Berlin sowie Direktor des
Hygienischen Instituts in Beuthen (Oberschlesien).
(Außerdem:
a) für die mit der Unterstützung des Präsidenten in den Präsidialgeschäften
beauftragten Konsistorialräte bei den Konsistorien in Berlin, Königsberg,
Danzig, Stettin, Posen, Breslau, Magdeburg und Hannover je 1200.4#
pensionsfähige Zulagej;
b) für die übrigen Räte bei den Konsistorien bis zu einem Drittel der Zahl
der etatmäßigen Stellen je 600 .4 pensionsfähige Zulagej;
c) für den Regierungsrat beim Ministerium der geistlichen usw. Angelegen-
heiten, die Verwaltungsräte und Justitiarien bei den Provinzialschul-
kollegien, den Universitätsrichter in Berlin sowie den Justitiar und Ver-
waltungsrat bei den Kunstmuseen in Berlin bis zu einem Drittel der
Gesamtzahl der etatmäßigen Stellen je 600 .K pensionsfähige Zulagej
4) für die Schulräte bis zu einem Drittel der Zahl der etatmäßigen Stellen
je 600 pensionsfähige Zulagej;
c) für die Regierungsmedizinalräte und den Direktor des Hygienischen
Instituts in Beuthen bis zu einem Drittel der Gesamtzahl der etat-
mäßigen Stellen je 600 MA pensionsfähige Zulagej
1) beim Materialprüfungsamt in Dahlem für 1 Abteilungsvorsteher als
stellvertretenden Direktor 1200 4 und für 4 Abteilungsvorsteher je
600 X/ pensionsfähige Zulagej
8) für die Abteilungsvorsteher bei der Versuchs= und Prüfungsanstalt für
Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung in Berlin je 600 4 pensions.-
fähige Zulage.)
15. Seminardirektoren in den Provinzen) soweit sie nicht anderweit aufgeführt sind.
(Auf die Gehälter kommen an Bezügen aus Nebenämtern 1 440.4 in An-
rechnung, außerdem für 2 Direktoren je 600 .4.
Bei Lehrerinnenseminaren kann die Leitung Direktorinnen mit einem Gehalte
von 3 600 4, steigend in 4 Abstufungen von 300 4 auf 4 800.4, übertragen
werden. Den Direktorinnen, deren bisherige Einkommensbezüge die ihnen zu-
stehende Besoldung übersteigen, kann daneben bis zu dieser Höhe aus dem noch
verfügbaren Teile des Gehalts der Direktorstelle eine nichtpensionsfähige Re-
muneration im Höchstbetrage von 600 X gewährt werden, die sich nach Maßgabe
des Aufsteigens in höhere Gehaltsstufen vermindert.)