Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 401 — 
1 „Omunter für 2 Abteilungsvorsteher (Prosektoren) künftig wegfallend je 
. u 
Von der Gewährung von Alterszulagen sind diejenigen Professoren aus- 
genommen, welche 
1. außer oder neben der ihnen übertragenen Professur ein mit Pensions- 
berechtigung verbundenes anderweitiges öffentliches Amt bekleiden oder 
ein solches bekleidet haben und Pension oder Wartegeld beziehen; 
2. medizinische Praxis oder eine sonstige praktische Erwerbstätigkeit treiben 
oder von denen nach Lage der Verhältnisse anzunehmen ist, daß sie dies 
tun werden; 
3. ein Extragehalt bei der hiesigen Akademie der Wissenschaften oder der 
Göttinger Gesellschaft der Wissenschuften beziehen; 
4. mit ihrem Einverständnis vom Halten der Vorlesungen entbunden sind 
oder bei denen nach Entscheidung des Unterrichtsministers die Voraus- 
setzungen vorliegen, unter denen nichtrichterliche Beamte in den Ruhestand 
versetzt werden können. 
Außerdem erhalten die etatmäßigen außerordentlichen Professoren zur 
Ergänzung der mit ihrer Universitätsstellung zusammenhängenden Nebenbezüge 
auf den Betrag von 1 200 X Juschüsse aus dem Fonds Kap. 119 Tit. 12b 
(Jährliche Zuschüsse an etatmäßige Professoren mit geringfügigen Neben- 
bezügen-) des Etats des Ministeriums der geistlichen usw. Angelegenheiten. 
Diesen Professoren und Beamten fließen ferner vom 1. April 1909 ab die 
für ihre Vorlesungen eingehenden Honorare bis zu 3000 .K ganz, von 3 000 bis 
4000 4 zu 75 Prozent, von dem darüber hinausgehenden Betrage zur Hälfte zu. 
Den vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten Professoren 
und Beamten bei der Universität Berlin fließen diese Honorare bis zu 4500 .é 
ganz, von dem darüber hinausgehenden Betrage zur Hälfte zu. 
Diese Ordnung der Dienstbezüge findet keine Anwendung auf diejenigen 
Professoren, welche sich im Jahre 1897 dem Honorarabzugsverfahren nicht 
unterworfen haben.) 
8. 2 400 — 4800, im Durchschnitt 3 600 M. 
Direktorialassistenten bei den Kunstmuseen und dem Kunstgewerbemuseum 
in Berlin. 
(Außerdem für 1 Direktorialassistenten im Orient 3 600 .K persönliche 
nichtpensionsfähige Zulage.) 
9. 3750 K im Durchschnitt. 
Abteilungsleiter beim Institute für Infektionskrankheiten in Berlin. 
10. 3 800 K im Durchschnitt. 
Professoren bei den Technischen Hochschulen in Hannover, Aachen und 
Danzig — pgl. auch Nr. 174 dieses Abschnitts und Klasse 55 
Nr. 14e —. 
(Die Dozenten bei den Technischen Hochschulen erhalten die für ihre Vor- 
lesungen und praktischen Ubungen eingehenden Gesamthonorare bis zu 1 500 MA 
ganz und von dem darüber hinausgehenden Betrag ¼ bis zum Gesamtjahres- 
betrage von 6 000 .K.)
	        
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