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19. 4200 4.
a) Malereivorsteher bei der Porzellanmanufaktur.
(Außerdem künftig wegfallend 500 .K. — pensionsfähig —. Ferner für
gelieferte Zeichnungen, Entwürfe und Malereien eine besondere nichtpensions-
fähige Vergütung bis höchstens 1000 .K jährlich und für den vertretungs-
weise zu erteilenden Unterricht der Maler im Zeichnen und Malen nach
der Natur eine Vergütung von 2 A 60 Pf. für die Stunde.)
b) Kassenrendant bei der Universität Greifswald.
(Außerdem Gebühren.
Das pensionsfähige Diensteinkommen beträgt außer dem Wohnungsgeld-
zuschusse 4 500 4.)
J) Direktor und erster Lehrer des Akademischen Instituts für Kirchenmusik in
Berlin.
) Bibliothekar bei der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in
Berlin (einschließlich 1 800 K künftig wegfallend).
20. 4500 +.
a) Plankammervorsteher bei der Ministerial-Militär- und Baukommission in
Berlin.
(Außerdem künftig wegfallend bis zu 300 .4 pensionsfähige Zulage.)
b) Rendanten bei den Rentenbanken.
Tc) Bureaubeamter bei den Kunstmuseen in Berlin.
(Außerdem künftig wegfallend 300 . pensionsfähige Zulage.
Ferner 1200 .4 nichtpensionsfähige Funktionszulage.)
d) Obersekretär bei der Königlichen Bibliothek in Berlin.
(Außerdem künftig wegfallend 300 .4¾ pensionsfähige Zulage.)
21. 4800 4.
a) Modellmeister bei der Porzellanmanufaktur.
(Außerdem künftig wegfallend 500 A — pensionsfähig —. Ferner nicht-
pensionsfähig für gelieferte Modelle eine besondere von der Direktion festzu-
setzende Vergütung und für den Unterricht der Former und Dreher im
Modellieren eine Vergütung von 8 4¾ für jeden Unterrichtstag.)
b) Rechnungsrevisor bei der Porzellanmanufaktur.
22. 5000 .
Direktor der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin.
23. 5 100 (.
Direktor des Tiergartens in Berlin.
24. 5 400 r.
Rendant bei dem Reichs- und Staatsanzeiger.