Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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25. 6000 M. 
a) Vorsteher der Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers. 
b) Generaldirektoren der Kunstmuseen und der Königlichen Bibliothek in 
Berlin. 
(Ist der Generaldirektor der Kunstmuseen nicht zugleich Abteilungsdirektor, 
so kann ihm eine Besoldung von 12 000 .á gewährt werden.) 
26. 6500 AM. 
Direktoren und erste Lehrer der Kunstakademien in Königsberg i. Pr. und 
Cassel sowie Direktoren der Kunstschule in Berlin und der Kunst- und 
Kunstgewerbeschule in Breslau. 
27. Bis 6 600 4. 
Bankinspektoren (banktechnische Revisoren). 
28. 6 600 A. 
a) Tresorverwalter, Oberbuchhalter und Vorsteher des Präsidialbureaus der 
Seehandlung. 
b) Oberbuchhalter bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden. 
J0) Bureauvorsteher bei der Generalordenskommission. 
d) Redakteur beim Reichs- und Staatsanzeiger. 
e) Direktor der Tierärztlichen Hochschule in Hannover. 
(Außerdem künftig wegfallend 900 .4 pensionsfähige Zulage. Ferner die 
Studienhonorare bis zu 1500 4 ganz und von dem darüber hinausgehenden 
Betrag ¼ bis zum Gesamtjahresbetrage von 4 500 .) 
1) Vorsteher und erster Lehrer der Abteilung für Orchesterinstrumente bei der 
Akademischen Hochschule für Musik in Berlin. 
(Außerdem als Vorsitzender des Direktoriums der Hochschule 1 500 AM, als 
Dirigent der Aufführungen 3 000 44, davon künftig wegfallend 1 500.4, 
Remuneration.) 
6) Vorsteher und erster Lehrer der Abteilung für Gesang bei der Akademischen 
Hochschule für Musik in Berlin. 
(Außerdem als Chormeister der Hochschule künftig wegfallend 1 500 4 
pensionsfähige Besoldung.) 
29. 7200 AM. 
a) Bureauvorsteher bei den Ministerien und dem Evangelischen Oberkirchenrate. 
b) Vorsteher der Geheimen Kalkulatur bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden. 
e) Sweiter Kabinettssekretär. 
(1) Vorsteher des Abrechnungsbureaus für die Reichssteuern. 
e) Oberbuchhalter und Kassierer bei der Generalstaatskasse.
	        
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