Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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EEIIIIII 
g) Erster Kabinettssekretär. 
b) Direktor des Instituts für experimentelle Therapie in Frankfurt a. M. 
(Außerdem künftig wegfallend 1 200 .4 pensionsfähige Zulage.) 
1) Direktor des Hygienischen Instituts in Posen. 
(Außerdem Honoraranteil für Abhaltung von Kursen und Vorlesungen.) 
k) Vorsteher der Versuchs= und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und 
Abwässerbeseitigung in Berlin. 
32. 8000 K. 
a) Generalsuperintendent in Wiesbaden. 
(Auf das Gehalt kommen 6 8574“ 15 P. anderweite Dienstbezüge in 
Anrechnung.) 
b) Generalsuperintendenten in Cassel. 
(Dem reformierten Generalsuperintendenten werden 800 . an Bezügen 
aus Nebenämtern in Anrechnung gebracht.) 
Tc) Generalsuperintendenten in Aurich. 
(Auf das Gehalt des lutherischen Generalsuperintendenten in Aurich kommen 
an Bezügen aus Nebenämtern 1 050.4# in Anrechnung.) 
33. 8 300 MA. 
Direktoren der Forstakademien 
34. Bis 8500 M. 
Kommandant des Zeughauses in Berlin. 
35. 8500 M. 
Zweiter Direktor der Staatsarchive. 
36. 9 000 MA. 
a) Direktor der Bernsteinwerke. 
b) Generaldirektor der Staatsarchive. 
(Ist der Generaldirektor der Staatsarchive nicht zugleich Direktor des Ge- 
heimen Staatsarchivs, so kann ihm eine Besoldung von 12 000 .K gewährt 
werden.) 
J) Erster Direktor der Königlichen Bibliothek in Berlin. 
37. 9 500 .4. 
Polizeipräsident in Frankfurt a. M. 
(Außerdem 2 700 .X nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
	        
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