Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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49. 36 000 MA. 
a) Präsident oder Vizepräsident des Staatsministeriums. 
(Der Präsident oder Vizepräsident erhält außerdem 18 000 .4 Repräsen- 
tationskosten. Diese können, wenn das Amt des Präsidenten oder Vizepräsi- 
denten des Staatsministeriums im Nebenamte wahrgenommen wird, soweit 
als nichtpensionsfähige Stellenzulage zur Ausgabe gelangen, daß die ODienst- 
einkünfte in ihrer Gesamtheit 64 000 .M nicht übersteigen.) 
b) Minister. 
(Außerdem je 14.000 .K nichtpensionsfähige Stellenzulage.) 
D. Gehälter für die Bernmten der Preußischen Zeutral- 
Genossenschaftskasse. 
1400 — 1500 — 1600 — 1680 —1760 —1840 — 1920 — 2000 .K. 
Kassenboten. 
1800 — 2 300 — 2 800 — 3300 K. 
Kassenassistenten. 
2100 — 2 500 — 2900 — 3300 — 3600 — 3900 — 4200 — 4500 . 
Sekretäre sowie Buchhalter und Sekretäre mit technischer Vorbildung. 
3000 — 3600 — 4200 — 4800 — 5 400 — 6 000 — 6 600 . 
Sekretäre, Kassierer und Buchhalter als Burcauvorsteher und in sonstigen Aufsichts- 
stellungen. 
4200 — 4600 — 5 400 — 6000 — 6 600 #. 
Erste Kassierer und ein Assistent des genossenschaftstechnischen Bankinspektors. 
4800 —5 400 — 6 000 — 6 600 AA. 
Abteilungsvorsteher und Vorsteher des Revisionsbureaus. 
5 400 — 6 000 — 6 600 — 7200 . 
Vorsteher der Kassenabteilung und Bankinspektoren als technische Hilfsarbeiter. 
7000 — 8 O00 — 9 O00 — 10 000 4. 
Direktionsmitglieder. 
7000 — 9 500 — 10 000 — 11500.4. 
Direktionsmitglied als Vertreter des Präsidenten. 
(Der vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellte Stelleninhaber 
bezieht ein Ansanosgehont von 7500 —.) 
59°
	        
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