— 415 —
49. 36 000 MA.
a) Präsident oder Vizepräsident des Staatsministeriums.
(Der Präsident oder Vizepräsident erhält außerdem 18 000 .4 Repräsen-
tationskosten. Diese können, wenn das Amt des Präsidenten oder Vizepräsi-
denten des Staatsministeriums im Nebenamte wahrgenommen wird, soweit
als nichtpensionsfähige Stellenzulage zur Ausgabe gelangen, daß die ODienst-
einkünfte in ihrer Gesamtheit 64 000 .M nicht übersteigen.)
b) Minister.
(Außerdem je 14.000 .K nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
D. Gehälter für die Bernmten der Preußischen Zeutral-
Genossenschaftskasse.
1400 — 1500 — 1600 — 1680 —1760 —1840 — 1920 — 2000 .K.
Kassenboten.
1800 — 2 300 — 2 800 — 3300 K.
Kassenassistenten.
2100 — 2 500 — 2900 — 3300 — 3600 — 3900 — 4200 — 4500 .
Sekretäre sowie Buchhalter und Sekretäre mit technischer Vorbildung.
3000 — 3600 — 4200 — 4800 — 5 400 — 6 000 — 6 600 .
Sekretäre, Kassierer und Buchhalter als Burcauvorsteher und in sonstigen Aufsichts-
stellungen.
4200 — 4600 — 5 400 — 6000 — 6 600 #.
Erste Kassierer und ein Assistent des genossenschaftstechnischen Bankinspektors.
4800 —5 400 — 6 000 — 6 600 AA.
Abteilungsvorsteher und Vorsteher des Revisionsbureaus.
5 400 — 6 000 — 6 600 — 7200 .
Vorsteher der Kassenabteilung und Bankinspektoren als technische Hilfsarbeiter.
7000 — 8 O00 — 9 O00 — 10 000 4.
Direktionsmitglieder.
7000 — 9 500 — 10 000 — 11500.4.
Direktionsmitglied als Vertreter des Präsidenten.
(Der vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellte Stelleninhaber
bezieht ein Ansanosgehont von 7500 —.)
59°