Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 417 
d) Einstellung eines Fonds bei Kap. 122 des Etats des Ministeriums 
der geistlichen usw. Angelegenheiten unter einem neu einzu- 
schaltenden Tit. 43a 
„ Besoldungszuschüsse zum Zwecke der Heranziehung und 
Erhaltung ausgezeichneter Lehrkräfte an der Hochschule für die 
bildenden Künste, der Hochschule für Musik, in den Stellen der Vor- 
steher der Meisterateliers an der Akademie der Künste in Berlin 
und der Vorsteher von Meisterschulen für musikalische Komposition 
an derselben Akademie sowie an der Unterrichtsanstalt des 
Kunstgewerbemuseums und der Königlichen Kunstschule in Berlin 
sowie an den Kunstakademien in Königsberg, Düsseldorf und 
Cassel und der Kunst- und Kunstgewerbeschule in Breslau- 
in Höhe von 40 000 4 
e) Erhöhung des Fonds Kap. 123 Tit. 6 des Etats des Ministeriums 
der geistlichen usw. Angelegenheiten 
„ Besoldungszuschüsse zum Zwecke der Heranziehung und 
Erhaltung tüchtiger Lehrkräfte an den Technischen Hochschulen 
von 110 000 JI auf 190 000 4. 
5. Die Mietentschädigung, welche an StelleZ freier Dienstwohnung gewährt 
wird, beträgt: 
in 
  
  
  
  
für GServisklase MA Bemerkungen 
den Domänenrentmeister in Wies- 
badenn ... 1 1 350 
Oberförstrrerererere II bis zu 1 300 
III »2 1200 
IV »21200 
Den Beamten wird bis 
Neplerförster, Förster, Förster ohne 4 bis zu poo 8 vrs behinmten Süch 
——.s—s.H8.*neesp8—..———. 1 *r 730 sätzen nur die wirklich zu 
I b„ „" 600 zahlende Miete vergütet. 
III " 500 
IV. ?* ? 380 
Torf., Wiesen-, Wege-, Flöß= usw. 
Meister i ...- IV bis zu 200 
den Bureauvorsteher bei der General- 
ordenskommission in Berlin A bis zu 1 500 
Regierungspräsidennen 1 3 600 
Il 2700 
Außerdem erhält der Regierungs- 
präsident in Allenstein eine persön- 
liche (künftig wegfallende) Zulage 
zur Mietentschädigung in Höhe 
von 300 .K. 
  
  
 
	        
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