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Laufende Steuersatz Berechnung
A Gegenstand der Besteuerung vom der
" hun · Stempelabgabe
ert Mark Pif.
Noch 25 oder Beschlüssen, wenn das Grund—
Buchst. kapital beträgt
a. nicht mehr als 5000000 Mar]— —es Grundkapitals oder des
mehr als 5 000 000 Mark, aber nicht Betrags der Erhöhung
mehr als 10 000 Odo Mark“ dieses Kapitals;
mehr als 10 000 O00O0 Mark .. 1½8—— —
2. von Gesellschaften mit beschränkter Haf-
tung sowie die bei solchen Gesellschaften
erfolgende Erhöhung des Stammkapitals
und Einforderung von Nachschüssen in
der Form von Verträgen oder Be-
schlüssen, wenn das Stammkapital beträgt
nicht mehr als 100 O000 Markkk—5des Stammkapitals oder des
mehr als 100 000 Mark, aber nicht Betrags der Erhöhung
mehr als 300 000 Mark ½. — dieses Kapitals oder des
mehr als 300 000 Mark, aber nicht Betrags der eingeforderten
mehr als 500 000 Mark 1.— Nachschüsse. Bei Erhöhun-
mehr als 500 O000 Mark .. 1½ — „#gen des Stammkapitals be-
rechnet sich die Abgabe nach
demjenigen Steuersatze, wel-
cher dem Betrage des
Stammkapitals unter Hin-
zurechnung des Betrags
der Erhöhung entspricht.
Abs. 2. Wenn aus der Zusammenrechnung des
Grund= oder Stammkapitals und der Be-
träge späterer Erhöhungen sich höhere Steuer-
sätze als die früher in Anwendung gebrach-
ten ergeben, so sind die nach dieser Berech-
nung entstehenden Mehrbeträge der Stem-
pelabgabe nachzuentrichten. Die hiernach
nachzuzahlenden Stempel sind zu dem die
Pflicht zur Nachentrichtung begründenden
Vertrage oder Beschlusse zu verwenden. Die
vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes be-
urkundeten Verträge oder Beschlüsse bleiben
von dieser Vorschrift unberührt.