—.. —.
Steuersatz Berechnung
Gegenstand der Besteuerung vom der
Hun- tempelabgabe
dertmare P. Stempelabgab
Laufende
Nr.
der erwähnten Art in denjenigen Fällen die
gleichen Anordnungen getroffen werden, in
denen besondere Billigkeitsgründe vorhanden
sind.
Abs. 9. Beurkundungen der Abtretung der Rechte
aus dem Meistgebote bei Zwangsversteige- —-
rungen oder die Erklärung des Meistbietenden,
daß er für einen anderen geboten habe.. .. / 1I — des Wertes der Gegenleistung
oder, wenn eine solche in
i
I
l
l
s der Urkunde nicht enthalten
ist, des Meistgebots oder
des nach Abs. 2 Ziffer 2
l
Satz 2 dieser Tarisstelle
an dessen Stelle tretenden
Wertes.
Der Stempel ermäßigt sich auf ......... —
1. wenn die Abtretung der Rechte aus dem
Meistgebot oder die Erklärung, für einen
anderen geboten zu haben, in dem Ver-
steigerungstermin erfolgt;
2. wenn ein Gläubiger Meistbietender war,
welchem eine durch ein geringeres Gebot n|
nicht oder nicht völlig gedeckte Hypothek,
Grundschuld oder Rentenschuld zustand. .
Abs. 10. Ermäßigungen und Befreiungen: I
1. Kauf= und Tauschverhandlungen zwischen «
Teilnehmern an einer Erbschaft zum Zwecke H
der Teilung der zu letzterer gehörigen
Gegenstände. .. . . . .. . . . . . . . . . . ... — 3.—1
Zu den Teilnehmern an einer Erb- 6„
schaft wird auch der überlebende Ehegatte r
gerechnet, welcher mit den Erben des ver-
storbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches
Vermögen zu teilen hat. 1