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15. In der Tarifstelle 35 Spalte 4 wird der Steuersatz von 1 Mark
50 P.“ ersetzt durch den Steuersatz von /3 Mark“.
16. Die Tarifstelle 39 erhält folgende Fassung:
Lustbarkeiten, Genehmigung der Ortspolizeibehörden
a) zum Betriebe eines Zirkus, eines nicht mit menschlicher oder tierischer
Kraft bewegten Karussells oder eines Kinematographen und der-
gleihen . .. ...... 10 Mart,
b) zur Veranstaltung von Musikaufführungen, Singspielen,
Gesangs= und deklamatorischen Vorträgen, theatralischen Vor-
stellungen oder sonstigen Lustbarkeiten aller VUnt 5
Bezüglich der Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelsteuer macht ss
keinen Undesschied, ob die Lustbarkeiten von einzelnen Personen oder von öffent-
lichen, Privat= oder geschlossenen Gesellschaften dargeboten werden.
Bei Lustbarkeiten geringfügiger Art kann der Stempel auf 3, 2, 1 Mark
oder in ganz besonderen Fällen bis auf 0/56 Mark ermäßigt werden.
16 a. In der Tarifstelle 42 erhalten die Abs. 1 und 2 folgende Fassung:
Namensänderungen, Genehmigungen zur Anderung des Familien-
namissssssssssss 100 Mark,
sofern damit eine Namensvermehrung verbunden ist. 200
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit oder aus Billigkeits-
gründen kann der Stempel bis aau —
ermäßigt werden.
Befreit sind Namensänderungen, bei denen es sich um die Um-
wandlung eines fremdsprachigen in einen deutschen Namen handelt.
16b. In der Tarifstelle 43 Spalte 4 wird der Steuersatz von „50 Mark'
ersetzt durch den Steuersatz von ),150 Mark“.
17. Die Tarifstelle 44 wird ersetzt durch folgende Tarifstelle:
44. Nießbrauchsbestellungen, Anträge auf Eintragung eines Nießbrauchs
an im Inlande gelegenen unbeweglichen Sachen oder ihnen gleich-
geachteten Rechten sowie Urkunden über die Bestellung eines Nieß-
brauchs an beweglichen Sachen oder Rechten
(0 vom Hundert des Kapitalwerts der nach dem Reinertrage des
Nießbrauchs zu berechnenden Nutzungen.
18. In der Tarifstelle 45 Spalte 4 wird der Steuersatz von „1 Mark
50 M.“ ersetzt durch den Steuersatz von /3 Mark“.
Gesetzsammlung 1909. (Nr. 10966.) 73