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19. Die Tarifstelle 48 erhält folgende Fassung:
Laufende Steuersatz Berechnung
t Gegenstand der Besteuerung vom der
« Hun- nmi*m- Stempelabgabe
48. Pacht= und Mietverträge. 1
I.. 1. Schriftliche oder mündliche Verträge über #
Abs. 1. die Verpachtung oder Vermietung im In- '
lande gelegener unbeweglicher Sachen oder
ihnen gleichgeachteter Rechte, sofern der
verabredete, nach der Dauer eines Jahres
zu berechnende Pacht- oder Mietzins beträgt:
mehr als 360 Mark, aber nicht mehr
als 400 Mrkk .. 110— —
mehr als 400 Mark, aber nicht mehr
als 500 Marrk . .. 4%— —
mehr als 500 Mark, aber nicht mehr
als 1000 Marrryy 0% — —
mehr als 1000 Mark, aber nicht mehr
als 2000 Mark ............ . . ... %
mehr als 2000 Mark, aber nicht mehr
als 3000 Marrrk /0 — —
mehr als 3000 Mark, aber nicht mehr
als 4000 Mrk . .. ——
mehr als 4000 Mark, aber nicht mehr k des Pacht- cder Mietzinses,
als 5000 MNrk . .. uouuo- FwPwobei der Wert nicht in
mehr als 5000 Mark, aber nicht mehr Geld Wase Neben-
als 6 0O000 Mrkkk % — Fseistungen dem Zins nicht
mehr als 6000 Mark, aber nicht mehr Q„ hinzuzurechnen istz
als 7 000 Mark .. . .. ... ... .. . . .. /iol — —
mehr als 7 000 Mark, aber nicht mehr
als 8 000 Mark .. . ......... .. ... 1 — —
mehr als 8 000 Mark, aber nicht mehr
als 9000 Mrk ... 1½% — —
mehr als 9 000 Mark, aber nicht mehr
als 10 000 Mark . . ....... . . . . . .. HIIE
mehr als 10 000 Mark, aber nicht mehr
als 11 000 Mark . ... 1 — —
mehr als 11 000 Mark, aber nicht mehr
als 12 000 Markk 1% — —