Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

  
— 520 — 
19. Die Tarifstelle 48 erhält folgende Fassung: 
  
  
  
  
  
  
Laufende Steuersatz Berechnung 
t Gegenstand der Besteuerung vom der 
« Hun- nmi*m- Stempelabgabe 
48. Pacht= und Mietverträge. 1 
I.. 1. Schriftliche oder mündliche Verträge über # 
Abs. 1. die Verpachtung oder Vermietung im In- ' 
lande gelegener unbeweglicher Sachen oder 
ihnen gleichgeachteter Rechte, sofern der 
verabredete, nach der Dauer eines Jahres 
zu berechnende Pacht- oder Mietzins beträgt: 
mehr als 360 Mark, aber nicht mehr 
als 400 Mrkk .. 110— — 
mehr als 400 Mark, aber nicht mehr 
als 500 Marrk . .. 4%— — 
mehr als 500 Mark, aber nicht mehr 
als 1000 Marrryy 0% — — 
mehr als 1000 Mark, aber nicht mehr 
als 2000 Mark ............ . . ... % 
mehr als 2000 Mark, aber nicht mehr 
als 3000 Marrrk /0 — — 
mehr als 3000 Mark, aber nicht mehr 
als 4000 Mrk . .. —— 
mehr als 4000 Mark, aber nicht mehr k des Pacht- cder Mietzinses, 
als 5000 MNrk . .. uouuo- FwPwobei der Wert nicht in 
mehr als 5000 Mark, aber nicht mehr Geld Wase Neben- 
als 6 0O000 Mrkkk % — Fseistungen dem Zins nicht 
mehr als 6000 Mark, aber nicht mehr Q„ hinzuzurechnen istz 
als 7 000 Mark .. . .. ... ... .. . . .. /iol — — 
mehr als 7 000 Mark, aber nicht mehr 
als 8 000 Mark .. . ......... .. ... 1 — — 
mehr als 8 000 Mark, aber nicht mehr 
als 9000 Mrk ... 1½% — — 
mehr als 9 000 Mark, aber nicht mehr 
als 10 000 Mark . . ....... . . . . . .. HIIE 
mehr als 10 000 Mark, aber nicht mehr 
als 11 000 Mark . ... 1 — — 
mehr als 11 000 Mark, aber nicht mehr 
als 12 000 Markk 1% — — 
  
 
	        
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