Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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* Steuersatz Berechnung 
#½“ Gegenstand der Besteuerung vom der 
Hun- Stempelabgabe 
r dert mart] Pf 
18.Ehevertrüähnnnnaaa ... — 5 — 
wird durch dieselben über Vermögensgegenstände 
von nicht mehr als 6 000 Mark verfüüt. — 1 50 
19.Fällt aus. 
20.Erbrezesse (Erbteilungsverträge), durch welche die 
Verteilung einer erbschaftssteuerpflichtigen Erbschaft 3 
beurkundet wrnnd ... #. — des Wertes des Reinnach- 
lasses, soweit über den- 
is selben im Erbrezesse ver- 
3 fügt ist 
jedoch mindestees 150 
Erbrezesse über erbschaftssteuerfreie Erbschaften — 1 50 
21. Erbverträge, s. Verfügungen von Todes wegen. . 
22.SErlaubniserteilungen (Approbationen, Konzes- P 
sionen, Genehmigungen usw.) der Behörden in 
gewerbepolizeilichen Angelegenheiten: 
a) (1) Konzessionen 
zum Betrieb einer Apotheke, 6 
wenn die Konzession vererblich und ver- n 
äußerlich t. ½ — — des Wertes der Konzession, 
mindestens aber — 150 
sonst .. .. . ..... . . ... . . .. .. . . . .. — 150— 
zur Errichtung einer Zweig-(Filial-) Apotheke — 10 
zur Verlegung einer Apotheke auf Antrag Z 
desBesitzers.................... —l20-— 
(e) Befreit sind die vererblichen und ver- 
äußerlichen Konzessionen für diejenigen, 1 
welche dieselben erbschaftssteuerfrei ererbt « 
haben. 
(3) Außerdem findet die Bestimmung 
  
unter Ziffer 2 Ermäßigungen und Be— 
freiungen der Tarifstelle „Kauf= und Tausch- 
  
verträge“ sinngemäße Anwendung. 
  
 
	        
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