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* Steuersatz Berechnung
#½“ Gegenstand der Besteuerung vom der
Hun- Stempelabgabe
r dert mart] Pf
18.Ehevertrüähnnnnaaa ... — 5 —
wird durch dieselben über Vermögensgegenstände
von nicht mehr als 6 000 Mark verfüüt. — 1 50
19.Fällt aus.
20.Erbrezesse (Erbteilungsverträge), durch welche die
Verteilung einer erbschaftssteuerpflichtigen Erbschaft 3
beurkundet wrnnd ... #. — des Wertes des Reinnach-
lasses, soweit über den-
is selben im Erbrezesse ver-
3 fügt ist
jedoch mindestees 150
Erbrezesse über erbschaftssteuerfreie Erbschaften — 1 50
21. Erbverträge, s. Verfügungen von Todes wegen. .
22.SErlaubniserteilungen (Approbationen, Konzes- P
sionen, Genehmigungen usw.) der Behörden in
gewerbepolizeilichen Angelegenheiten:
a) (1) Konzessionen
zum Betrieb einer Apotheke, 6
wenn die Konzession vererblich und ver- n
äußerlich t. ½ — — des Wertes der Konzession,
mindestens aber — 150
sonst .. .. . ..... . . ... . . .. .. . . . .. — 150—
zur Errichtung einer Zweig-(Filial-) Apotheke — 10
zur Verlegung einer Apotheke auf Antrag Z
desBesitzers.................... —l20-—
(e) Befreit sind die vererblichen und ver-
äußerlichen Konzessionen für diejenigen, 1
welche dieselben erbschaftssteuerfrei ererbt «
haben.
(3) Außerdem findet die Bestimmung
unter Ziffer 2 Ermäßigungen und Be—
freiungen der Tarifstelle „Kauf= und Tausch-
verträge“ sinngemäße Anwendung.