Laufende Nr.
— 568 —
Gegenstand der Besteuerung
Steuersatz
vom
Hun-
dert
f Marka.
Berechnung
der
Stempelabgabe
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10
#
—
(1) Erlaubniserteilungen der Ortspolizei=
behörden an Gesinde= oder Stellenvermittler
zur Beherbergung von stellungsuchenden
Personen
zwei Zehntel der vorstehenden Sätze;
zur Lieferung von Speisen und nicht geistigen
Getränken an die beherbergten Peronen
zwei Zehntel der vorstehenden Sätze;
zur Beherbergung von stellungsuchenden
Personen und zur Lieferung von Speisen
und nicht geistigen Getränken an die
beherbergten Personen
vier Zehntel der vorstehenden Sätze;
() Erlaubniserteilungen an Vertreter oder
Bevollmächtigte von Gemeinden oder anderen
Kommunalverbänden, Handelskammern,Land-
wirtschaftskammern, Innungen, Innungs-
ausschüssen, Innungsverbänden, Handwerks-
kammern, Berufsvereinen, Gewerbevereinen
und sonstigen Vereinen und Koörperschaften
zum Betriebe des Stellungsvermittlungs= und
Arbeitsnachweisgeschäfffts.
g) (1) Genehmigungen für Unternehmer von
Versicherungsanstalten,
wenn ihr Geschäftsgebiet nicht über den
Umfang einer Provinz hinausgeht.
sonsnt ·.................
(D Befreit sind Genehmigungen für Ver—
sicherungsanstalten, deren Geschäftsgebiet über
den Umfang eines Kreises nicht hinausgeht,
sowie für solche Anstalten, welche auf Gegen—
seitigkeit gegründet und deren Zwecke nicht auf
die Erziclung von Gewinn gerichtet sind;
II
—li40-.
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