Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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— — 
s Steuersatz Berechnung 
3 Gegenstand der Besteuerung vom der 
2 un manm..tpeag 
(25.) b) C) die Errichtung 
1. von offenen Handelsgesellschaften, Kommandit- 
gesellschaften und Kolonialgesellschaften, von 
Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes, sofern 6 
diese Gesellschaften Erwerbszwecke verfolgen, r 
und von Genossenschaften, deren Geschäfts- 
betrieb über den Kreis ihrer Mitglieder 
hinausgect . .. ½% — — des Wertes der das Gesell- 
schaftsvermögen bilden- 
den Einlagen abzüglich 
der auf ihnen ruhenden 
Schulden, 
mindestens abkbker —— 20 — 
Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes, welche 
lediglich vorübergehende Zwecke verfolgen 
(Gelegenheitsgesellschaftnrnrnrn)n)n — 10 — 
2. von Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes, 
welche andere als Erwerbszwecke verfolgen, 
und von Gepnossenschaften, deren Geschäfts- T 
betrieb nicht über den Kreis ihrer Mitglieder I 
hiimusgeht.......................... — 5 — 
(e) Anmerkung. 
1. Den unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Ver- 
#en steht die erstmalige Feststellung der 
Satzung (des Statutes) gleich. 
2. Verträge über den Eintritt neuer Gesellschafter 
oder über die Erhöhung der Einlagen stehen 
den Verträgen über die Errichtung der Ge- # 
sellschaften gleich. Der Stempel beträgt. — — des vorbezeichneten Wertes 
T der Einlage des neuen 
; Gesellschafters oder des 
Wertes, um den die 
Einlage erhöht wird, ab— 
züglich der auf der Ein— 
II lage ruhenden Schulden, 
mindestens aber . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 110 — 
  
  
  
 
	        
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