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s Steuersatz Berechnung
3 Gegenstand der Besteuerung vom der
2 un manm..tpeag
(25.) b) C) die Errichtung
1. von offenen Handelsgesellschaften, Kommandit-
gesellschaften und Kolonialgesellschaften, von
Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes, sofern 6
diese Gesellschaften Erwerbszwecke verfolgen, r
und von Genossenschaften, deren Geschäfts-
betrieb über den Kreis ihrer Mitglieder
hinausgect . .. ½% — — des Wertes der das Gesell-
schaftsvermögen bilden-
den Einlagen abzüglich
der auf ihnen ruhenden
Schulden,
mindestens abkbker —— 20 —
Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes, welche
lediglich vorübergehende Zwecke verfolgen
(Gelegenheitsgesellschaftnrnrnrn)n)n — 10 —
2. von Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes,
welche andere als Erwerbszwecke verfolgen,
und von Gepnossenschaften, deren Geschäfts- T
betrieb nicht über den Kreis ihrer Mitglieder I
hiimusgeht.......................... — 5 —
(e) Anmerkung.
1. Den unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Ver-
#en steht die erstmalige Feststellung der
Satzung (des Statutes) gleich.
2. Verträge über den Eintritt neuer Gesellschafter
oder über die Erhöhung der Einlagen stehen
den Verträgen über die Errichtung der Ge- #
sellschaften gleich. Der Stempel beträgt. — — des vorbezeichneten Wertes
T der Einlage des neuen
; Gesellschafters oder des
Wertes, um den die
Einlage erhöht wird, ab—
züglich der auf der Ein—
II lage ruhenden Schulden,
mindestens aber . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 110 —