Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 575 — 
II 
Steuersatz Berechnung 
  
7 Gegenstand der Besteuerung vom der 
5 Hun- Stempelabgabe 
□ .% dertMarkpf. 
(25.) 3. Die Anmerkung zum Buchstaben a findet 
entsprechende Anwendung. 
Tc) () Das Einbringen von nicht in Geld bestehendem 
Vermögen in eine Gesellschaft der unter a be- 
zeichneten Art bei ihrer Errichtung oder in eine 
bereits bestehende Gesellschaft dieser Art, 
insoweit zu dem eingebrachten Vermögen ge- 
hören: 
1. im Inlande gelegene unbewegliche Sachen 
oder ihnen gleichgeachtete Rechte, 
2. Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und 
sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Urheber- 
rechte aller Art, 
3. Rechte aus Veräußerungsgeschäften der im 
Abs. 6 der Tarifstelle 32 bezeichneten Art über 
im Inlande gelegene unbewegliche Sachen 
oder ihnen gleichgeachtete Rechte, 
4. Rechte auf Auflassung von im Inlande ge- 
legenen unbeweglichen Sachen oder ihnen 
gleichgeachteten Rechten 1 —— — des Entgelts, einschließlich 
der auf der Einlage 
ruhenden, auf die Ge- 
sellschaft übergehenden 
Passiva und des Wertes 
aller sonstigen ausbe- 
dungenen Leistungen und 
vorbehaltenen Nutzungen, 
oder, wenn das Entgelt 
aus dem Vertrage nicht 
hervorgeht, des Wertes 
des eingebrachten Ver- 
mögens; 
  
  
  
  
  
  
insoweit zu dem eingebrachten Vermögen außer- 
halb Landes gelegene unbewegliche Sachen und , 
  
  
  
  
  
Gesesammlung 1909. (Nr. 10971.) 82
	        
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