Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Steuersatz Berechnung 
2 Gegenstand der Besteuerung vom der 
i Hun- Stempelabgabe 
S dert Mark M. 
(25.) ebendaselbst befindliche bewegliche Sachen, welche 
Zubehör der ersteren sind, gehören ......... — 3 — 
insoweit das eingebrachte Vermögen aus sonsti- 
gen beweglichen Vermögensgegenständen bestehtt—– %des Entgelts, einschließlich 
des Wertes der ausbe- 
dungenen Leistungen und 
vorbehaltenen Nutzungen, 
oder, wenn das Entgelt 
nicht aus dem Vertrage 
hervorgeht, des Wertes 
des eingebrachten Ver- 
mögens; 
insoweit das eingebrachte Vermögen aus anderen 
als den vorher bezeichneten Forderungsrechten 
bestbt ... ½% —des Wertes der Forde- 
... .. rungen. 
(2) Befreit ist das Einbringen von Nachlaß- 
gegenständen in eine ausschließlich von den Teil- 
nehmern an einer Erbschaft gebildete Gesellschaft 
mit beschränkter Haftung. Zu den Teilnehmern 
einer Erbschaft wird auch der überlebende Ehegatte 
gerechnet, welcher mit den Erben des verstorbenen 
Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu 
teilen hat. 
d) Die llberlassung 
1. (1) der Rechte an dem Gesellschaftsvermögen 
seitens eines Gesellschafters oder dessen Erben 
an einen anderen Gesellschafter, die Gesellschaft 
oder einen Dritten *— — %des Wertes der Gegen- 
"! leistung oder, wenn eine 
solche in der Urkunde 
« nicht enthalten ist, des 
Wertes der überlassenen 
  
der Rechte an dem Gesellschaftsvermögen 
der unter b bezeichneten Gesellschaften 
  
  
  
Rechte; 
wic vor)
	        
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