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Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun-
dert
Steuersatz
Mark Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe
30.
31.
Gnadenerweise, s. Standeserhöhungen.
Heiratsgenehmigungen für Beamte und Militär-
personnen. frei.
Hingabe an Zahlungs Statt, Verträge darüber,
s. Kaufverträge.
Inventarien, welche zum Gebrauche bei stempel-
pflichtigen Urkunden dienen
() Jagdscheine
für den Jahresjagdscheen
Tagesjagdschin «
Jahresjagdschein an Personen, welche weder
Angehörige eines deutschen Bundesstaates
sind, noch in Preußen einen Wohnsitz oder
einen Grundbesitz mit einem Grundsteuer-
reinertrage von 150 Mark haben
Teagesjagdschein an solche Personen
Nach näherer Anweisung des Finanzministers kann
jedoch auch für diese Personen der Stempelsteuer-
satz für Jahres- und Tagesjagdscheine bis auf den
Satz für Inländer ermäßigt werden.
(e) Befreit sind Jagdscheine für die auf
Grund des 7 23 des Forstdiebstählgesetzes vom
15. April 1878 (Gesetzsamml. S. 2225) beeidigten
sowie diejenigen Personen, welche sich in der für
den Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung
befinden.
)Kauf= und Tauschverträge und andere lästige
Veräußerungsgeschäfte enthaltende Verträge ein-
schließlich der gerichtlichen Zwangsversteigerungen,
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