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S Steuersatz Berechnung
r7 Gegenstand der Besteuerung vom der
Hun-
- 6 dert mewe- Stempelabgabe
(32.)msoweit nicht besondere Tarifstellen zur Anwendung
kommen, wenn sie betreffen:
a) im Inlande gelegene unbewegliche Sachen
oder ihnen gleichgeachtete Rechte ......... 1— Hbbei Kauf= und Lieferungs-
verträgen vom Kauf-
oder Lieferungspreis
unter Hinzurechnung des
Wertes der ausbedun-
genen Leistungen und
vorbehaltenen Nutzungen)
bei anderen Verträgen
vom Gesamtwerte der
Gegenleistung unter Hin-
zurechnung des Wertes
der vorbehaltenen Nutzun-
gen oder, wenn der
« Wert der Gegenleistung
aus dem Vertrage nicht
hervorgeht, von dem
Werte des veräußerten
Gegenstandes;
b) außerhalb Landes gelegene unbewegliche Sachen
und ebendaselbst befindliche bewegliche Sachen,
insoweit sie Zubehör der ersteren sind und mit
diesen zusammen veräußert werden — 3—
I) andere Gegenstände aller Art, falls die Ver-
träge nicht auf Grund der Tarifnummer 4
des Reichsstempelgesetzes der Reichsstempel=
abgabe unterliegen oder von ihr befreit fsinmm —wie vor.
() Der Stempel berechnet sich:
1. bei Tauschverträgen nach dem Werte der von
einem der Vertragschließenden in Tausch ge-
gebenen Gegenstände und zwar derjenigen, 1
welche den höheren Wert haben, bei dem
Tausche inländischer gegen ausländische Grund- q&
stücke nur nach dem Werte der ersteren;