Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

  
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S Steuersatz Berechnung 
r7 Gegenstand der Besteuerung vom der 
Hun- 
- 6 dert mewe- Stempelabgabe 
(32.)msoweit nicht besondere Tarifstellen zur Anwendung 
kommen, wenn sie betreffen: 
a) im Inlande gelegene unbewegliche Sachen 
oder ihnen gleichgeachtete Rechte ......... 1— Hbbei Kauf= und Lieferungs- 
verträgen vom Kauf- 
oder Lieferungspreis 
unter Hinzurechnung des 
Wertes der ausbedun- 
genen Leistungen und 
vorbehaltenen Nutzungen) 
bei anderen Verträgen 
vom Gesamtwerte der 
Gegenleistung unter Hin- 
zurechnung des Wertes 
der vorbehaltenen Nutzun- 
gen oder, wenn der 
« Wert der Gegenleistung 
aus dem Vertrage nicht 
hervorgeht, von dem 
Werte des veräußerten 
Gegenstandes; 
b) außerhalb Landes gelegene unbewegliche Sachen 
und ebendaselbst befindliche bewegliche Sachen, 
insoweit sie Zubehör der ersteren sind und mit 
diesen zusammen veräußert werden — 3— 
I) andere Gegenstände aller Art, falls die Ver- 
träge nicht auf Grund der Tarifnummer 4 
des Reichsstempelgesetzes der Reichsstempel= 
abgabe unterliegen oder von ihr befreit fsinmm —wie vor. 
() Der Stempel berechnet sich: 
1. bei Tauschverträgen nach dem Werte der von 
einem der Vertragschließenden in Tausch ge- 
gebenen Gegenstände und zwar derjenigen, 1 
welche den höheren Wert haben, bei dem 
Tausche inländischer gegen ausländische Grund- q& 
stücke nur nach dem Werte der ersteren; 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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