* Steuersatz Berechnung
2 Gegenstand der Besteuerung vom der
Hun-
r dert nan Stempelabgabe
38. Lieferungsverträge, s. Kaufverträge.
39. ) Lustbarkeiten, Genehmigungen der Ortspolizei-
behörden:
à) zum Betrieb eines Zirkus, eines nicht mit
menschlicher oder tierischer Kraft bewegten
Karussells oder eines Kinematographen und
dergleichee ... — 10
b) zur Veranstaltung von Musikaufführungen,
Singspielen, Gesangs= und deklamatorischen
Vorträgen, theatralischen Vorstellungen oder
sonstigen Lustbarkeiten aller A.t.t — 51—
(2) Bezüglich der Verpflichtung zur Entrichtung 1
der Stempelsteuer macht es keinen Unterschied, ob "
die Lustbarkeiten von einzelnen Personen oder von
öffentlichen, Privat= oder geschlossenen Gesellschaften
dargeboten werden.
G) Bei Lustbarkeiten geringfügiger Art kann
der Stempel auf 3, 2, 1 1 Mark oder in ganz be-
sonderen Fällen bis auf 0/50 Mark ermäßigt werden.
40.Mäkler, vereidigte, Urkunden über die Bestäti- 1
gung oder Anstellung derselben — 25—
41.Miet= und Aftermietverträge, s. Pacht= und
Afterpachtverträge.
42. 10) Namensänderungen, Genehmigungen zur An-
derung des Familiennamns — 100—
sofern damit eine Namensvermehrung verbunden ist—200—
G) Bei nachgewiesener Bedürftigkeit oder aus
Villigkeitsgründen kann der Stempel bis aauf. 5—
ermäßigt werden.
(3) Namensvermehrung und Namenswechsel bei
adeligen Namen ein Viertel der Sätze der Tarif-
stelle 60 Buchstabe a