Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

  
  
  
  
Laufende Nr. 
Gegenstand der Besteuerung 
  
vom 
Hun- 
dert 
Mark 
Steuersatz 
M. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe 
  
(42.) 
43. 
44. 
45. 
46. 
47. 
  
() Erfolgt die Namensvermehrung und der 
Namenswechsel in Verbindung mit einer Standes- 
erhöhung, so kommt außerdem der für letztere in 
der vorerwähnten Tarifstelle verordnete Stempel- 
betrag zur Erhebung. 
(5) Befreit sind Namensänderungen, bei denen 
es sich um die Umwandlung eines fremdsprachigen 
in einen deutschen Namen handelt. 
() Naturalisationsurkunden, mit Ausnahme der- 
jenigen, welche für im Reichsdienst angestellte 
Ausländer ausgestellt werden 
(D Bei nachgewiesener Bedürftigkeit des zu Na—- 
turalisierenden kann der Stempel bis auf 
ermäßigt werden. 
Nießbrauchsbestellungen, Anträge auf Eintragung 
eines Nießbrauches an im Inlande gelegenen un- 
beweglichen Sachen oder ihnen gleichgeachteten 
Rechten sowie Urkunden über die Bestellung 
eines Nießbrauches an beweglichen Sachen oder 
Rechten 
Notariatsurkunden, welche die Stelle einer in 
diesem Tarife versteuerten Verhandlung vertreten, 
wie diese 
sonst und in allen Fällen mindestens 
Notarielle Zeugnisse, wie amtliche Zeugnisse, 
s. Zeugnisse. 
Offizierpatente, wie Bestallungen, s. diese. 
/0 
  
  
150 
  
  
des Kapitalwertes der nach 
dem Reinertragedes Nieß- 
brauches zu berechnenden 
Nutzungen.
	        
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