Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

  
  
  
  
  
  
  
* Steuersatz Berechnung 
* Gegenstand der Besteuerung vom der 
HOun- 
r*e me##m Stempelabgabe 
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(48.) mehr als 12000 Mark, aber nicht mehr als 
13 000 Mrkk 110.— — 
mehr als 13000 Mark) aber nicht mehr als 
14 000 Mrkkr . . . . . .. .. 1% — — 
mehr als 14000 Mark, aber nicht mehr als ji 
16000Mark..................... 17x«»ix——— 
mchrals16000Mark,abernichtmehrals 
18 000 Mark .D ⅝ Tr 1%% — — 
mehr als 18000 Mark, aber nicht mehr als 
20 000 Mark 1/0 1 — — 
mehr als 20 000 Mark. . . . .. .. .. . . . ... – 
insoweit nicht die Bestimmungen des Abs. 6 
Ziffer 3 unter 1 dieser Tarifstelle zur Anwendung 
kommen. 
(e) Betrifft das Mietverhältnis Räume, die 
für gewerbliche oder berufliche Lwecke bestimmt 
sind, so bleiben 50 vom Hundert der nach dem 
vorstehenden Absatze zu berechnenden Stempel- 
abgabe unerhoben. 
G) Betrifft ein Mietverhältnis zum Teil 
Räume, die für gewerbliche oder berufliche 
Zwecke bestimmt sind, zum Teil andere Räume, 
so tritt die Ermäßigung des vorhergehenden 
Absatzes nur ein, wenn in dem im Abfs. 8 
unter 1 dieser Tarifstelle vorgeschriebenen Ver- 
zeichnis eine entsprechende Trennung des Miet- 
zinses gemacht ist. Die Trennung kann auch 
nachträglich bis zum Ablaufe des Januar, in 
welchem das Verzeichnis einzureichen ist, von 
den hierzu Verpflichteten schriftlich oder zu Pro- 
tokoll der Zollbehörde erklärt werden. Bei der 
nach dem Abs. 10 unter I dieser Tarifstelle ge- 
statteten Vorausbezahlung der Abgabe kann die 
Trennung in der angegebenen Form innerhalb 
einer Frist von einem Monate nach der Ver- 
  
  
  
  
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