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Laufende Nr.
Gegenstand der Besteuerung
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Steuersatz
vom
Hun-
dert
Mark Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe
50.
51.
54.
Polieen, s. Versicherungsverträge.
() Polizeistunde, Genehmigungen der Verlän—
gerung der Polizeistunde für einzelne Wirtshäuser
und öffentliche Vergnügungsorte ..
(e) Genehmigungen auf die Dauer von weniger
als einer Wohee .. . . ...
Proteste, Wechselproteste und Proteste anderer Art,
wenn der Wert des Gegenstandes beträgt
mehr als 150 Mark, aber nicht mehr als
1000 Mark.
mehr als 1000 Mrk . . ...
G) Protokolle, auch von den Parteien nicht unter-
schriebene, welche in Privatangelegenheiten von
Behörden und Beamten aufsgenommen sind und
die Stelle einer im gegemwärtigen Tarife besteuerten
Verhandlung vertreten, wie diese,
mindestens dbhber . . ...
(2) Protokolle, welche nicht die Stelle einer
im Tarife besteuerten Verhandlung vertreten, sind
stempelfrei.
() Bei Protokollen, welche von Notaren auf—
genommen sind, kommt die Tarifstelle „Notariats—
urkunden“ zur Anwendung.
() Punktationen über einen zu errichtenden Ver—
trag, welche die Kraft eines Vertrages haben und
demnach eine Klage auf Erfüllung begründen, sind
wie Verträge über denselben Gegenstand und zwar
auch dann zu versteuern, wenn darin die Aufnahme
einer förmlichen Vertragsurkunde vorbehalten ist.
(2) Zu einer Vertragsurkunde, welche auf
Grund einer mit dem Wertstenwel belegten Punk—
tation demnächst aufgenommen wird und im wesent—
lichen denselben Inbalt hat wie diese, kommt der zur
Punktation verwendete Wertstempel in Antechnung.
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