Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 6803 — 
  
  
Laufende Nr. 
Gegenstand der Besteuerung 
Steuersatz 
vom 
Hun- 
dert 
  
Mart 
  
M. 
  
Berechnung 
der 
Stempelabgabe 
  
(60.) 
  
(5) Für die Verleihung des preußischen 
Adels an einen ausländischen Adligen kommt 
die Hälfte des für die Verleihung der be- 
treffenden Adelsstufe vorgeschriebenen Stempels 
in Ansatz. 
() Für sonstige nachträgliche Anderungen 
oder Ergänzungen der bezüglich einer Standes- 
erhöhung getroffenen Bestimmungen wird, 
sofern keine anderen Vorschriften Anwendung 
finden, ein Fünftel des Steuersatzes für die 
betreffende Standeserhöhung in Ansatz ge- 
bracht; 
b) üü) Wappenvermehrungen und Wappenän- 
derungen 
ein Achtel der Sätze zu a. 
(e) Erfolgt die Wappenvermehrung und 
Wappenänderung in Verbindung mit einer 
Standeserhöhung, so kommt außerdem der 
für letztere vorgesehene Stempelbetrag zur 
Erhebung; 
c) Erhebung eines Inbegriffs von Gütern zu 
einer Standesherrschaft, einem Herzogtum 
oder Fürstentume 
d) Verleihung des Patents 
für einen Kammerjunkern 
- Kammerherrn 
sofern letzterer vorher Kammerjunker war 
e) für die Verleihung von Titeln an Privat- 
personen 
Geheimer Kommerzienrat. 
Kommerzienrat .. ........... . ... 
Geheimer Kommissionsrtt 
Kommissionsnt 
im übriieen 
  
  
12 000 
2400 
3000 
  
800 
1600 
5 000 
1000 
500 
300 
  
 
	        
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