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Laufende Nr.
Gegenstand der Besteuerung
Steuersatz
vom
Hun-
dert
Mart
M.
Berechnung
der
Stempelabgabe
(60.)
(5) Für die Verleihung des preußischen
Adels an einen ausländischen Adligen kommt
die Hälfte des für die Verleihung der be-
treffenden Adelsstufe vorgeschriebenen Stempels
in Ansatz.
() Für sonstige nachträgliche Anderungen
oder Ergänzungen der bezüglich einer Standes-
erhöhung getroffenen Bestimmungen wird,
sofern keine anderen Vorschriften Anwendung
finden, ein Fünftel des Steuersatzes für die
betreffende Standeserhöhung in Ansatz ge-
bracht;
b) üü) Wappenvermehrungen und Wappenän-
derungen
ein Achtel der Sätze zu a.
(e) Erfolgt die Wappenvermehrung und
Wappenänderung in Verbindung mit einer
Standeserhöhung, so kommt außerdem der
für letztere vorgesehene Stempelbetrag zur
Erhebung;
c) Erhebung eines Inbegriffs von Gütern zu
einer Standesherrschaft, einem Herzogtum
oder Fürstentume
d) Verleihung des Patents
für einen Kammerjunkern
- Kammerherrn
sofern letzterer vorher Kammerjunker war
e) für die Verleihung von Titeln an Privat-
personen
Geheimer Kommerzienrat.
Kommerzienrat .. ........... . ...
Geheimer Kommissionsrtt
Kommissionsnt
im übriieen
12 000
2400
3000
800
1600
5 000
1000
500
300