— 624 —
(Xr. 10975.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ubertragung der gesamten Verwaltung der
Berliner Wasserstraßen auf den Polizeipräsidenten in Berlin. Vom
18. Juni 1908
A## den Bericht vom 11. Juni d. J. will Ich genehmigen, daß die Ver-
waltung der Wasserstraßen, soweit sie gegenwärtig zur Zuständigkeit der Ministerial-
baukommission zu Berlin gehört, auf den Polizeipräsidenten daselbst übertragen wird.
Neues Palais, den 18. Juni 1908.
(L. S.) Wilhelm.
Frhr. v. Rbeinbaben. Delbrück. Breitenbach.
. Arnim. v. Moltke.
An die Minister der Finanzen, für Handel und Gewerbe,
der öffentlichen Arbeiten, für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten und des Innern.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind
bekannt gemacht:
1. der Allerhöchste Erlaß vom 29. März 1900, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Gemeinde Mechernich zur Erweiterung des
Schutzgebiets für die Wassergewinnungsstelle des Gruppenwasserwerkes der
Gemeinden Mechernich, Roggendorf, Strempt und Bussem- Bergheim,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Aachen Nr. 22 S. 147,
ausgegeben am 3. Juni 1909;
2. das am 7. April 1909 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wupper-
Fischereiaufsichtsgenossenschaft im Kreise Lennep durch das Amtsblatt der
Königl. Regierung zu Düsseldorf Nr. 23 S: 203, ausgegeben am
12. Juni 1909)
3. der Allerhöchste Erlaß vom 1. Juni 1909, betreffend die Verleihung des
Enteignungsrechts an die Gemeinde Petershofen im Kreise Ratibor zur
Herstellung einer zentralen Wasserleitung, durch das Amtsblatt der Königl.
Regierung zu Oppeln Nr. 29 S. 283, ausgegeben am 16. Juli 1909;
4. der Allerböchste Erlaß vom 2. Juni 1909, betreffend die Verleihung des
Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Saarbrücken zur Erweiterung
des Rathauses im Stadtteile Saarbrücken-St. Johann , durch das Amts-
blatt der Königl. Regierung zu Trier Nr. 25 S. 239, ausgegeben am
19. Juni 1909.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichedruckerei.
Vestellungen auf einzelne Stücke der Vreußischen Gesessammlung und auf die Haupt-Sachregister (1300 bis 1883 zu 6,25 4
und 1884 bis 1903 zu 2,10 1) sind an die Postanftalten zu richten.