Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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efde. Gebühr 
Ziffer Bezeichnung der Amteverrichtung in 
Mark 
13. Nachprüfung der zu 11 bis 12 genannten Personen, für j1dde 3 
14.Schriftliches Zeugnis über die Aufsichts- und Erwerbsfähigkeit einer 
Person im Falle einer Militärreklamaitttton 6 
Werden für dieselbe Reklamation mehrere Angehörige bei derselben 
Gelegenheit untersucht und begutachtet, für jedes folgende Zeugnis 3 
15.Für ein schriftliches Gutachten über dauernde gänzliche Erwerbsunfähigkeit 
für eine Person des Unteroffizier- oder Mannschaftsstandes des Heeres 
oder der Marine behufs Erlangung einer Beihilfe auf Grund des 
Artikels I Nr. 3 des Reichsgesetzes vom 22. Mai 1895 wegen Abän- 
derung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und 
Verwaltung des Reichsinvalidenfonds (Reichs-Gesetzbl. S. 237) können 
Gebühren nicht gefordert werden. 
16.Schriftliches Gesundheitszeugnis behufs Eintritts in den öffentlichen 
Dienst (als Bureau., Steuer-, Post., Telegrapben., Eisenbahn-, Bank- 
beamter, Lehrer, Lehrerin, Gendarm, Schutzmann, Lotse usw.) 3 bis 6 
17.Schriftliches Gesundheitszeugnis behufs Aufnahme in ein Seminar, eine 
Präparandenanstalt und dergleihen 3 
18. Schriftliches Gesundheitszeugnis für einen Arbeiter (Arbeiterin) behufs 
Beschäftigung in gewissen gewerblichen Betrieben 1 
19. JSchriftliches Zeugnis behufs Begründung von Gesuchen wegen Unter— 
stützung, Urlaubs, Ablehnung von Ehrenämtern, Nichterscheinens vor 
Gericht, Aufschiebens der Strafvollstreckung und dergleichen 3 bis 9 
Im Falle einer besonderen eingehenden Untersuchung oder wissen- 
schaftlichen Begründung des Gutachtens tritt die Gebühr von A3 ein. 
20.Wegen der Schreibgebühren gelten die unter A 18 getroffenen Be- 
stimmungen. 
  
  
Anlage II. 
Tarif für die Gebühren der Cbemiker für gerichtliche 
und medizinalpolizeiliche Derrichtungen. 
  
Allgemeine Bestimmungen. 
1. 
Chemiker, welche zu einer gerichtlichen oder medizinalpolizeilichen Fest- 
stellung zugezogen werden, erhalten Gebühren nach Maßgabe des nachstehenden 
Tarifs. 
Gesetzsammlung 1909. (Nr. 10976—10977.) 91
	        
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