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efde. Gebühr
Ziffer Bezeichnung der Amteverrichtung in
Mark
13. Nachprüfung der zu 11 bis 12 genannten Personen, für j1dde 3
14.Schriftliches Zeugnis über die Aufsichts- und Erwerbsfähigkeit einer
Person im Falle einer Militärreklamaitttton 6
Werden für dieselbe Reklamation mehrere Angehörige bei derselben
Gelegenheit untersucht und begutachtet, für jedes folgende Zeugnis 3
15.Für ein schriftliches Gutachten über dauernde gänzliche Erwerbsunfähigkeit
für eine Person des Unteroffizier- oder Mannschaftsstandes des Heeres
oder der Marine behufs Erlangung einer Beihilfe auf Grund des
Artikels I Nr. 3 des Reichsgesetzes vom 22. Mai 1895 wegen Abän-
derung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und
Verwaltung des Reichsinvalidenfonds (Reichs-Gesetzbl. S. 237) können
Gebühren nicht gefordert werden.
16.Schriftliches Gesundheitszeugnis behufs Eintritts in den öffentlichen
Dienst (als Bureau., Steuer-, Post., Telegrapben., Eisenbahn-, Bank-
beamter, Lehrer, Lehrerin, Gendarm, Schutzmann, Lotse usw.) 3 bis 6
17.Schriftliches Gesundheitszeugnis behufs Aufnahme in ein Seminar, eine
Präparandenanstalt und dergleihen 3
18. Schriftliches Gesundheitszeugnis für einen Arbeiter (Arbeiterin) behufs
Beschäftigung in gewissen gewerblichen Betrieben 1
19. JSchriftliches Zeugnis behufs Begründung von Gesuchen wegen Unter—
stützung, Urlaubs, Ablehnung von Ehrenämtern, Nichterscheinens vor
Gericht, Aufschiebens der Strafvollstreckung und dergleichen 3 bis 9
Im Falle einer besonderen eingehenden Untersuchung oder wissen-
schaftlichen Begründung des Gutachtens tritt die Gebühr von A3 ein.
20.Wegen der Schreibgebühren gelten die unter A 18 getroffenen Be-
stimmungen.
Anlage II.
Tarif für die Gebühren der Cbemiker für gerichtliche
und medizinalpolizeiliche Derrichtungen.
Allgemeine Bestimmungen.
1.
Chemiker, welche zu einer gerichtlichen oder medizinalpolizeilichen Fest-
stellung zugezogen werden, erhalten Gebühren nach Maßgabe des nachstehenden
Tarifs.
Gesetzsammlung 1909. (Nr. 10976—10977.) 91