Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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14. 
Die Fußwege neben den Fahrbahnen im Bezirke der ehemaligen Gemeinde 
Limmer sollen bis auf weiteres mit Grand oder ähnlichem Materiale befestigt 
werden. 
Jedoch sind die Fußwege an der Wunstorfer Straße von der Fössebrücke bis 
zur Gummikammfabrik und an der Harenberger Straße von der Wunstorfer Straße 
bis zur Brunnenstraße innerhalb zweier Jahre, von der Vereinigung von Linden 
und Limmer an gerechnet, soweit dieses noch nicht geschehen ist, in einer Breite 
von 1)/5 bis 2 Meter mit Klinkern, Asphalt, Zementplatten oder ähnlichem 
Materiale zu befestigen. 
Bei Inkrafttreten dieses Vertrags bereits mit Klinkern, Asphalt, Zement- 
platten oder ähnlichem Materiale befestigte Fußsteige sind in mindestens ent- 
sprechendem Zustand auch ferner zu erhalten. 
  
15. 
Die Straßenbeleuchtungseinrichtungen im Bezirke der ehemaligen Gemeinde 
Limmer sind der Zunahme der Bebauung und der Einwohnerzahl entsprechend 
zu vermehren in dem gleichen Maße als dieses bisher durch die Gemeindever- 
waltung Limmer geschehen ist. 
Ein Drittel der im ehemaligen Gemeindebezirke Limmer in Betrieb gesetzten 
Straßenlaternen ist als Nachtlaternen zu behandeln. 
¾ 16. 
Die Reinigung der im Bezirke der ehemaligen Gemeinde Limmer belegenen 
öffentlichen Straßen, Gräben und Wasserläufe hat die Stadtgemeinde in dem 
gleichen Umfang auszuüben, als es durch die Gemeindeverwaltung bisher ge- 
schehen ist. 
Die Fahrbahnen der Wunstorfer Straße und der Harenberger Straße sind 
auf den im § 14 dieses Vertrags genannten Strecken mindestens einmal wöchentlich 
zu reinigen. 
Die Besprengung der Straßen des ehemaligen Gemeindebezirkes Limmer 
hat in demselben Verhältnisse zu geschehen wie im Bezirke der bisherigen Stadt- 
gemeinde Linden. 
& 17. 
Das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Limmer wird einheitlich mit dem 
Stadtgebiete Linden in dem fortschreitenden Bedürfnis entsprechendem Maße mit 
Entwässerungskanalisation versehen. 
Die Stadtgemeinde Linden ist verpflichtet, spätestens innerhalb zweier 
Jahre nach Herstellung des den Bezirk der ehemaligen Gemeinde Limmer be- 
rührenden Hauptstranges der städtischen Entwässerungskanalisation auch die nach-
	        
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