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14.
Die Fußwege neben den Fahrbahnen im Bezirke der ehemaligen Gemeinde
Limmer sollen bis auf weiteres mit Grand oder ähnlichem Materiale befestigt
werden.
Jedoch sind die Fußwege an der Wunstorfer Straße von der Fössebrücke bis
zur Gummikammfabrik und an der Harenberger Straße von der Wunstorfer Straße
bis zur Brunnenstraße innerhalb zweier Jahre, von der Vereinigung von Linden
und Limmer an gerechnet, soweit dieses noch nicht geschehen ist, in einer Breite
von 1)/5 bis 2 Meter mit Klinkern, Asphalt, Zementplatten oder ähnlichem
Materiale zu befestigen.
Bei Inkrafttreten dieses Vertrags bereits mit Klinkern, Asphalt, Zement-
platten oder ähnlichem Materiale befestigte Fußsteige sind in mindestens ent-
sprechendem Zustand auch ferner zu erhalten.
15.
Die Straßenbeleuchtungseinrichtungen im Bezirke der ehemaligen Gemeinde
Limmer sind der Zunahme der Bebauung und der Einwohnerzahl entsprechend
zu vermehren in dem gleichen Maße als dieses bisher durch die Gemeindever-
waltung Limmer geschehen ist.
Ein Drittel der im ehemaligen Gemeindebezirke Limmer in Betrieb gesetzten
Straßenlaternen ist als Nachtlaternen zu behandeln.
¾ 16.
Die Reinigung der im Bezirke der ehemaligen Gemeinde Limmer belegenen
öffentlichen Straßen, Gräben und Wasserläufe hat die Stadtgemeinde in dem
gleichen Umfang auszuüben, als es durch die Gemeindeverwaltung bisher ge-
schehen ist.
Die Fahrbahnen der Wunstorfer Straße und der Harenberger Straße sind
auf den im § 14 dieses Vertrags genannten Strecken mindestens einmal wöchentlich
zu reinigen.
Die Besprengung der Straßen des ehemaligen Gemeindebezirkes Limmer
hat in demselben Verhältnisse zu geschehen wie im Bezirke der bisherigen Stadt-
gemeinde Linden.
& 17.
Das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Limmer wird einheitlich mit dem
Stadtgebiete Linden in dem fortschreitenden Bedürfnis entsprechendem Maße mit
Entwässerungskanalisation versehen.
Die Stadtgemeinde Linden ist verpflichtet, spätestens innerhalb zweier
Jahre nach Herstellung des den Bezirk der ehemaligen Gemeinde Limmer be-
rührenden Hauptstranges der städtischen Entwässerungskanalisation auch die nach-