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stehend bezeichneten Straßen des ehemaligen Gemeindebezirkes Limmer unter An-
schluß an die städtische Hauptkanalisation zu kanalisieren:
Wunstorfer Straße bis zur Gummikammfabrik,
Harenberger Straße bis zur Brunnenstraße,
Friedhofstraße, Weidestraße, Gartenweg) Adolf-, Mühlen-, Schmiede-,
Sand--, Tegtmeyer-, Wedekind-, Kleine, Sackmann-, Große,
Ulmen-, Brunnen= und Wessel-Straße.
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, spätestens innerhalb vier Jahren
nach Inkrafttreten des Eingemeindungsvertrags mit der Ausführung des im
Abs. 2 dieses Paragraphen erwähnten Hauptstranges der Kanalisation im Ge-
biete der jetzigen Gemartung Limmer zu beginnen.
Die Stadtgemeinde Linden ist verpflichtet, denjenigen Grundbesitzern der
ehemaligen Gemeinde Limmer, welchen infolge Ausführung der Entwässerungs-
kanalisation der bisherige Bezug des Trinkwassers für auf ihren Grundstücken
befindliche Wohngebäude unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird, Ein-
richtungen zum ungehinderten Bezuge von Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
Dieser Verpflichtung kann die Stadt Linden dadurch genügen, daß sie den
Anschluß des betreffenden Grundstücks an die hannoversche Trinkwasserleitung
unter den Bedingungen ihres Wasserversorgungsvertrags mit der Stadt
Hannover erwirkt. «
§18.
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, mit tunlichster Beschleunigung,
jedenfalls innerhalb zweier Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags und
nach Festlegung der Pläne für die Rhein-Leine-Kanal-Häfen, den vorhandenen
Bebauungsplan für den ganzen Bezirk der ehemaligen Gemeinde Limmer zu
vervollständigen beziehungsweise einheitlich auszugestalten. Dabei ist auf möglichst
günstige Aufschließung der die Zuwegung zu den Kanalanlagen und zu den
Eisenbahnanlagen bildenden und an diesen Zuwegungen liegenden Grundstücke
Bedacht zu nehmen. Die Festlegung eines Straßenzugs von der Harenberger
nach der Davenstedter Straße westlich der Bahnanlagen ist tunlichst vorzusehen.
∆ 19.
Die den Teilungs- und Verkoppelungsinteressenten eigentümlich gehörenden
Koppelwege werden der Stadtgemeinde Linden, soweit erforderlich, für die Ver-
legung der Kanalisationseinrichtungen unentgeltlich gegen die Verpflichtung zur
Verfügung gestellt werden, diese Wege nach Beendigung der Arbeiten wieder
ordnungsmäßig instand zusetzen.
(20.
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, den von der Kirchengemeinde
Limmer hinter dem Limmer Brunnen angelegten neuen Friedhof von der Kirchen-