Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

vom Schlachthauszwange darf für den Bezirk der ehemaligen Gemeinde Limmer 
wähond der nächsten 6 Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags nicht aufgehoben 
werden. 
23. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, dahin zu streben, daß möglichst 
bald eine befahrbare Brücke über die Leine in der Nähe der Schwanenburg an 
Stelle der vor längeren Jahren eingestürzten Brücke errichtet wird. Sie wird 
ferner an zuständiger Stelle dafür eintreten, daß die Herstellung eines Anschluß- 
gleises an die Umgehungsbahn zwischen Wunstorfer Straße und Harenberger Straße 
genehmigt wird. 
24. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, auf die Dauer von mindestens 
10 Jahren nach Inkrafttreten dieses Vertrags: 
a) ein besonderes Standesamt oder eine besondere Abteilung des Lindener 
Standesamts mit dem Sitze im ehemaligen Gemeindebezirke Limmer 
für die Einwohner des ehemaligen Gemeindebezirkes Limmer bestehen 
zu lassen beziehungsweise einzurichten und zu unterhalten; 
b) für die zum Besuch einer gewerblichen Fortbildungsschule verpflichteten 
Einwohner des ehemaligen Gemeindebezirkes Limmer die gewerbliche 
Fortbildungsschule in Limmer eventuell unter organisatorischem An- 
schluß an die Lindener gewerbliche Fortbildungsschule bestehen zu lassen 
und zu unterhalten, sofern nicht die Pflicht zum Besuche der Fort- 
bildungsschule in der Stadt Linden innerhalb dieser Zeit erweitert 
werden oder die Stadtgemeinde zur Erbauung eines neuen Gebäudes 
für die Fortbildungsschule schreiten sollte. 
(235. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, für den Fall der Errichtung 
einer neuen Apotheke im Stadtgebiete nach Inkrafttreten dieses Vertrags dafür 
einzutreten, daß die neue Apotheke im ehemaligen Gemeindebezirke Limmer er- 
richtet wird. 
  
(26. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, der ferneren Zulassung zweier 
Schützenfeste für den ehemaligen Gemeindebezirk Limmer jährlich zu Pfingsten 
und in der zweiten Hälfte des Monats Juni keine Schwierigkeiten zu bereiten, 
sondern für die Zulassung dieser Feste einzutreten. 
  
827. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, die für den ehemaligen 
Gemeindebezirk Limmer bestehende freiwillige Feuerwehr im Besitz ihrer Geräte 
zu belassen und sie in gleicher Weise zu unterstützen, wie es gegenüber der frei- 
willigen Turnerfeuerwehr in Linden geschieht. 
Sesetztammlung 1909. (TAr. 10949.) 12
	        
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