Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Die freiwillige Turnerfeuerwehr in Limmer wird dagegen als Ortsfeuer- 
wehr dem Magistrate der Stadt Linden nach den für Ortsfeuerwehren geltenden 
Bestimmungen unterstellt werden. 
(28. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, gegenüber der Warteschule in 
Limmer nach Inkrafttreten dieses Vertrags in dasselbe Verhältnis einzutreten, 
welches gegenwärtig die Gemeindeverwaltung zu Limmer gegenüber der Warte- 
schule einnimmt und für die Zeit der Fortdauer dieses Verhältnisses der Warte- 
schule eine Beihilfe von jährlich 1 000 Mark zu zahlen. 
  
  
  
29. 
Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags finden alle für den Gemeindebezirk 
Linden erlassenen ortsstatutarischen Vorschriften, Gemeindebeschlüsse und Polizei- 
verordnungen auch auf den ehemaligen Gemeindebezirk Limmer Anwendung, 
soweit nicht in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. 
  
  
30. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, spätestens innerhalb 2 Jahren 
nach der Vereinigung von Limmer und Linden in dem Bezirke der ehemaligen 
Gemeinde Limmer oder in dessen Nähe an einer leicht zu erreichenden Stelle ein 
öffentliches Brausebad zu errichten. 
Der Preis des einzelnen Bades darf 10 Pfennig nicht überschreiten. 
31. 
Dieser Vertrag tritt 3 Monate nach Verkündung des Eingemeindungs- 
gesetzes, spätestens aber am 1. April 1909, in Kraft. 
Limmer, den 29. Mai 1908. Linden, den 17. Juni 1908. 
Eiegel) Der Gemeindevorstand. Eiegel) Der Magistrat. 
Heller, Gemeindevorsteher. Lodemann. 
C. Dannenberg, Beigeordneter. 
A. Droste, Beigeordneter.
	        
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