Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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(Nr. 10994.) Allerhöchster Erlaß, betreffend anderweite Abgrenzung der Verwaltungsbezirke 
der Eisenbahndirektionen in Breslau und Kattowitz. Vom 17. August 1909. 
Ar Ihren Bericht vom 11. August d. J. bestimme Ich in teilweiser Abänderung 
Meines Erlasses vom 29. Mai 1002 (Gesetzsamml. S. 211), daß die Leitung 
des Betriebs auf der durch Gesetz vom 20. Mai 1902 (Gesetzsamml. S. 175) 
zum Baue genehmigten Bahn von Oppeln (Groschowitz) nach Brockau der 
Eisenbahndirektion Breslau nur auf der Strecke von Brockau bis zu der nördlich 
des Bahnhofs Czarnowanz gelegenen Kilometerstation 73/6 übertragen wird, 
während die südlich dieser Kilometerstation gelegene Strecke bis Groschowitz dem 
Bezirke der Eisenbahndirektion in Kattowitz zuzuteilen ist. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen. 
Wilhelmshöhe, den 17. August 1909. 
Wilhelm. 
Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: 
Beseler. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
  
  
—.—— 
(Nr. 10995.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Höchst a. M. Vom 28. August 1909. 
A- Grund des Artikel 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der Grund- 
bücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Naffau- vom 11. Dezember 1899 
(Gesetzsamml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung von 
Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschlußfrist von 
sechs Monaten 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Höchst a. M. gehörige Gemeinde 
Hattersheim 
am 1. Oklober 1909 beginnen soll. 
Berlin, den 28. August 1909. 
Der Justizminister. 
In Vertretung: 
Kuntzel. 
  
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stäcke der Preusischen Gesepsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 4 
und 1894 bis 1903 zu 2,40 .#) sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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