Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

S. 
Der zur Zeit im Dienste der Gemeinde Davenstedt tätige Gemeindediener 
wird, wenn er am Tage der Vereinigung der Gemeinde Davenstedt mit der 
Stadtgemeinde Linden noch im Dienste der Gemeinde steht, in eine seiner bis- 
herigen Diensttätigkeit und Vorbildung entsprechende Stellung in die Stadtver- 
waltung übernommen und in seinem Dienstverhältnisse jedenfalls nicht schlechter 
gestellt, als er in der Gemeinde Davenstedt vor Abschluß dieses Vertrags ge- 
stellt war. 
2. 
Die Stadtgemeinde Linden und die ehemalige Gemeinde Davenstedt bilden 
vom Tage der Vereinigung ab einen einheitlichen Ortsarmenverband. 
Insofern durch die Vereinigung eine Unterbrechung der Frist zum Erwerbe 
des Unterstützungswohnsitzes für Einwohner der Stadt Linden oder der Gemeinde 
Davenstedt eintritt, übernimmt die erweiterte Stadtgemeinde die Verpflichtung, 
von den lediglich aus der Unterbrechung der Frist ihr erwachsenden Befugnissen 
anderen Armenverbänden gegenüber keinen Gebrauch zu machen. 
  
/l 10. 
Die Stadtgemeinde Linden und die Gemeinde Davenstedt bilden nach der 
Vereinigung einen einheitlichen Volksschulverband. 
Von denjenigen Personen, welche im Bezirke der ehemaligen Gemeinde 
Davenstedt wohnen, darf innerhalb der nächsten sechs Jahre nach der Ver- 
einigung von Davenstedt und Linden kein Schulgeld für den Besuch der Volks- 
schulen erhoben werden. 
Die Kapellenküsterstelle im Davenstedt wird nach Inkrafttreten dieses Ver- 
trags nach Vereinbarung mit dem Kirchenvorstande tunlichst von der Schutlstelle 
getrennt. 
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, sobald in dem ehemaligen 
Gemeindebezirke Davenstedt eine Zahl von schulpflichtigen, die Volksschule be- 
suchenden Kindern vorhanden ist, welche mehr als drei Schulklassen erfordert, 
das nächst zu errichtende städtische Volksschulgebäude, wenn nicht im Gemeinde- 
bezirke Davenstedt, doch möglichst an der ehemaligen Gemarkungsgrenze der Ge- 
meinde Davenstedt zu errichten. 
/l1. 
Die Rechtsverhältnisse der Teilungs= und Verkoppelungsinteressenten zu 
Davenstedt sowie die Jagdverhältnisse werden durch die Vereinigung mit der 
Stadtgemeinde Linden nicht berührt.
	        
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