Nebenarme.
Lei:damm.
Ebbewassermengen zugeführt, so soll das Bauwerk auf Erfordern des
preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten zur Erreichung der
gleichen Wasserverteilung binnen 2 Jahren wieder entsprechend ver-
kürzt werden.
3. Auf beiden Elbufern werden von km 604 bis km 609 sturmflutfreie
Flügeldeiche in näher zu vereinbarenden Linien angelegt. Auf der Strecke vor
der Seevemündung zwischen Gr. Rosenweide und Over darf statt der Flügeldeiche
ein geschlossener Deich angelegt werden.
4. Die oben im Abs. 2 bezeichneten Arbeiten sind folgende:
a) Verlegung der Köhlbrandmündung und Beseitigung der Enge bei Neu-
hof-Waltershof;
b) Verlängerung des Bunthäuser Trennungswerkes um 400 Meter;
J) Einschränkung der Breite der oberen Süderelbe (siehe unten § 8 Abs. 3);
d) erstmalige Herstellung der festgestellten Stromprofile der Ober-, Norder-
und Süderelbe.
84.
1. Bei der Verlegung des Köhlbrandes werden die Nebenarme Maakenfleth,
Mühlenfleth und Köhlfleth sturmflutfrei geschlossen.
2. Die Alte Süderelbe darf durch ein Sperrwerk bis zu sturmflutfreier
Höhe geschlossen werden. In das Sperrwerk wird eine Schiffahrtsschleuse ein-
gebaut, deren lichte Weite 16 Meter und deren Sohlentiefe nicht mehr als 4 Meter
unter Mittelniedrigwasser betragen soll. Bei lberführung der Eisenbahnlinie
Harburg—-Altenwärder—Waltershof-Finkenwärder über die Alte Süderelbe wird
eine bewegliche Brücke von 16 Meter lichter Weite angelegt. Die Unterkante
des Brückenüberbaues wird auf 5,,0 Meter über Mittelhochwasser gelegt. Die
Schiffahrtsstraße „Aue“ soll durch eine bewegliche Brücke für den dortigen Verkehr
mit Fischerfahrzeugen offengehalten werden.
3. Die Alte Süderelbe darf nach ihrer Schließung in 200 Meter Breite
bei Mittelwasserhöhe und in einer Mindesttiefe von 3 Meter unter Mittelniedrig-
wasser in der aus dem Ulbersichtsplan ersichtlichen Weise bei Ellerholz nach
Norden in die Linie f g verlegt werden. Dabei soll vor dem Altenwärder Deiche
ein 50 Meter breites Vorland liegen bleiben.
4. Die Verlegung der Alten Süderelbe bei der Ausmündung in die
Unterelbe erfolgt nach Maßgabe der in dem Ubersichtsplan eingetragenen Linie i k.
Die neue Mündung wird in Mittelwasserhöhe 300 Meter breit und bei Mittel-
niedrigwasser mindestens 3 Meter tief angelegt.
§ 5.
1. Zum Schutze des tiefen Fahrwassers gegen Versandungen und zur
besseren Führung des Wassers darf in der südlichen Regulierungslinie der Unter-
elbe zwischen KA 635 und km 613/5 ein Leitdamm, dessen Krone auf Mittel-