Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Nebenarme. 
Lei:damm. 
Ebbewassermengen zugeführt, so soll das Bauwerk auf Erfordern des 
preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten zur Erreichung der 
gleichen Wasserverteilung binnen 2 Jahren wieder entsprechend ver- 
kürzt werden. 
3. Auf beiden Elbufern werden von km 604 bis km 609 sturmflutfreie 
Flügeldeiche in näher zu vereinbarenden Linien angelegt. Auf der Strecke vor 
der Seevemündung zwischen Gr. Rosenweide und Over darf statt der Flügeldeiche 
ein geschlossener Deich angelegt werden. 
4. Die oben im Abs. 2 bezeichneten Arbeiten sind folgende: 
a) Verlegung der Köhlbrandmündung und Beseitigung der Enge bei Neu- 
hof-Waltershof; 
b) Verlängerung des Bunthäuser Trennungswerkes um 400 Meter; 
J) Einschränkung der Breite der oberen Süderelbe (siehe unten § 8 Abs. 3); 
d) erstmalige Herstellung der festgestellten Stromprofile der Ober-, Norder- 
und Süderelbe. 
84. 
1. Bei der Verlegung des Köhlbrandes werden die Nebenarme Maakenfleth, 
Mühlenfleth und Köhlfleth sturmflutfrei geschlossen. 
2. Die Alte Süderelbe darf durch ein Sperrwerk bis zu sturmflutfreier 
Höhe geschlossen werden. In das Sperrwerk wird eine Schiffahrtsschleuse ein- 
gebaut, deren lichte Weite 16 Meter und deren Sohlentiefe nicht mehr als 4 Meter 
unter Mittelniedrigwasser betragen soll. Bei lberführung der Eisenbahnlinie 
Harburg—-Altenwärder—Waltershof-Finkenwärder über die Alte Süderelbe wird 
eine bewegliche Brücke von 16 Meter lichter Weite angelegt. Die Unterkante 
des Brückenüberbaues wird auf 5,,0 Meter über Mittelhochwasser gelegt. Die 
Schiffahrtsstraße „Aue“ soll durch eine bewegliche Brücke für den dortigen Verkehr 
mit Fischerfahrzeugen offengehalten werden. 
3. Die Alte Süderelbe darf nach ihrer Schließung in 200 Meter Breite 
bei Mittelwasserhöhe und in einer Mindesttiefe von 3 Meter unter Mittelniedrig- 
wasser in der aus dem Ulbersichtsplan ersichtlichen Weise bei Ellerholz nach 
Norden in die Linie f g verlegt werden. Dabei soll vor dem Altenwärder Deiche 
ein 50 Meter breites Vorland liegen bleiben. 
4. Die Verlegung der Alten Süderelbe bei der Ausmündung in die 
Unterelbe erfolgt nach Maßgabe der in dem Ubersichtsplan eingetragenen Linie i k. 
Die neue Mündung wird in Mittelwasserhöhe 300 Meter breit und bei Mittel- 
niedrigwasser mindestens 3 Meter tief angelegt. 
§ 5. 
1. Zum Schutze des tiefen Fahrwassers gegen Versandungen und zur 
besseren Führung des Wassers darf in der südlichen Regulierungslinie der Unter- 
elbe zwischen KA 635 und km 613/5 ein Leitdamm, dessen Krone auf Mittel-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.