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Preußische Gesetzsammlung
Nr. 35. —
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anstellung der Direktoren und Lehrpersonen an den Semi-
naren, S. 763. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der
Kabinettsordre vom 13. Juli 1839 wegen der Nebenämter und Nebenbeschäftigungen der Staats-
beamten, S. 784. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die
Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 784.
(Nr. 11001.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anstellung der Direktoren und Lehrpersonen
an den Seminaren. Vom 14. August 1909.
A den Bericht des Staatsministeriums vom 9. August d. J. genehmige
Ich, daß die den Provinzialschulkollegien nach der Allerhöchsten Verordnung vom
9. Dezember 1842 obliegende Verpflichtung, für die Anstellung und Beförderung
der Lehrer an den Seminaren die Genehmigung des Ministers der geistlichen,
Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten einzuholen,
auf die Besetzung der Oberlehrer- und Oberlehrerinnenstellen an den
Seminaren beschränkt,
die Anstellung aller übrigen Lehrkräfte an diesen Anstalten aber den
Provinzialschulkollegien selbständig überlassen wird.
Hinsichtlich der Direktorstellen an den Seminaren verbleibt es bei den
Bestimmungen der erwähnten Verordnung.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten
hat die näheren Ausführungsbestimmungen zu treffen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Wilhelmshöhe, den 14. August 1909.
Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. Beseler. v. Arnim. v. Moltke.
v. Trott zu Solz.
An das Staatsministerium.
Gesezjammlung 1909. (Nr. 11001—11002.) 115
Ausgegeben zu Berlin den 25. Oktober 1909.