Von denjenigen Personen, welche im Bezirke der ehemaligen Gemeinde
Badenstedt wohnen, darf innerhalb der nächsten sechs Jahre nach der Vereinigung
von Badenstedt und Linden kein Schulgeld für den Besuch der Volksschulen
erhoben werden.
Die Kapellenküsterstelle in Badenstedt wird nach Inkrafttreten dieses Ver-
trags nach Vereinbarung mit dem Kirchenvorstande tunlichst von der Schulstelle
getrennt.
11.
Die Rechtsverhältnisse der Teilungs= und Verkoppelungsinteressenten zu
Badenstedt sowie die Jagdverhältnisse werden durch die Vereinigung mit der
Stadtgemeinde Linden nicht berührt.
12.
Die Straßenbeleuchtungseinrichtungen im Bezirke der ehemaligen Gemeinde
Badenstedt sind bei fortschreitender Bebauung dieses Bezirkes angemessen zu ver-
mehren. Insbesondere verpflichtet sich die Stadtgemeinde Linden, innerhalb der
nächsten drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags jährlich 10 neue Straßen-
laternen im Bezirke der ehemaligen Gemeinde Badenstedt in Gemäßheit des
zwischen der Stadtgemeinde Linden und der Gasanstalt Hannover bestehenden
Vertrags aufzustellen. Ein Drittel der aufgestellten Straßenlaternen sind als
Nachtlaternen einzurichten.
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Die Stadtgemeinde Linden ist verpflichtet, nach Inkrafttreten des Vertrags
folgende Straßenaptierungsarbeiten im Gemeindebezirke Badenstedt innerhalb der
nachstehend verzeichneten Fristen ausführen zu lassen:
1. die Friedrichstraße von der Unterführung der Umgehungsbahn bis zum
Grundstücke Nr. 88 ist innerhalb der nächsten 6 Jahre mit Klein-
pflaster zu versehen;
2. der vom Lenther Wege bis zu dem für einen neuen Friedhof in
Aussicht genommenen Gelände führende Straßenteil ist ebenfalls inner-
halb 6 Jahren mit Kleinpflaster zu versehen;
3. die von der Friedrichstraße nach Davenstedt führende Straße ist in den
nächsten 6 Jahren innerhalb des jetzt bebauten Teiles des Dorfes mit
Kleinpflaster zu versehen, darüber hinaus bis zur Gemarkungsgrenze
zu chaussieren;
4. der Salinenweg ist innerhalb der nächsten 9 Jahre mit Kleinpflaster
zu versehen;
5. die Zieseniß-, Sophien= und Moltkestraße sollen innerhalb der nächsten
6 Jahre mit Kleinpflaster versehene Fahrbahnen erhalten;
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