Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Von denjenigen Personen, welche im Bezirke der ehemaligen Gemeinde 
Badenstedt wohnen, darf innerhalb der nächsten sechs Jahre nach der Vereinigung 
von Badenstedt und Linden kein Schulgeld für den Besuch der Volksschulen 
erhoben werden. 
Die Kapellenküsterstelle in Badenstedt wird nach Inkrafttreten dieses Ver- 
trags nach Vereinbarung mit dem Kirchenvorstande tunlichst von der Schulstelle 
getrennt. 
11. 
Die Rechtsverhältnisse der Teilungs= und Verkoppelungsinteressenten zu 
Badenstedt sowie die Jagdverhältnisse werden durch die Vereinigung mit der 
Stadtgemeinde Linden nicht berührt. 
12. 
Die Straßenbeleuchtungseinrichtungen im Bezirke der ehemaligen Gemeinde 
Badenstedt sind bei fortschreitender Bebauung dieses Bezirkes angemessen zu ver- 
mehren. Insbesondere verpflichtet sich die Stadtgemeinde Linden, innerhalb der 
nächsten drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags jährlich 10 neue Straßen- 
laternen im Bezirke der ehemaligen Gemeinde Badenstedt in Gemäßheit des 
zwischen der Stadtgemeinde Linden und der Gasanstalt Hannover bestehenden 
Vertrags aufzustellen. Ein Drittel der aufgestellten Straßenlaternen sind als 
Nachtlaternen einzurichten. 
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Die Stadtgemeinde Linden ist verpflichtet, nach Inkrafttreten des Vertrags 
folgende Straßenaptierungsarbeiten im Gemeindebezirke Badenstedt innerhalb der 
nachstehend verzeichneten Fristen ausführen zu lassen: 
1. die Friedrichstraße von der Unterführung der Umgehungsbahn bis zum 
Grundstücke Nr. 88 ist innerhalb der nächsten 6 Jahre mit Klein- 
pflaster zu versehen; 
2. der vom Lenther Wege bis zu dem für einen neuen Friedhof in 
Aussicht genommenen Gelände führende Straßenteil ist ebenfalls inner- 
halb 6 Jahren mit Kleinpflaster zu versehen; 
3. die von der Friedrichstraße nach Davenstedt führende Straße ist in den 
nächsten 6 Jahren innerhalb des jetzt bebauten Teiles des Dorfes mit 
Kleinpflaster zu versehen, darüber hinaus bis zur Gemarkungsgrenze 
zu chaussieren; 
4. der Salinenweg ist innerhalb der nächsten 9 Jahre mit Kleinpflaster 
zu versehen; 
5. die Zieseniß-, Sophien= und Moltkestraße sollen innerhalb der nächsten 
6 Jahre mit Kleinpflaster versehene Fahrbahnen erhalten; 
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