vergrößert, welches aus der Zahl der wahlberechtigten Bewohner des Gebiets der
ehemaligen Gemeinde Bornum zu wählen ist.
88.
Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Vertrags von der Gemeinde Bornum
dauernd im Gemeindedienste gegen Entgelt beschäftigten Personen werden bei der
Vereinigung der Dorfgemeinde Bornum mit der Stadtgemeinde Linden in ihrer
bisherigen Diensttätigkeit und Vorbildung entsprechende Stellungen und Be-
schäftigungen in der Stadtverwaltung übernommen und in ihren Vergütungs-
bezügen jedenfalls nicht schlechter gestellt werden, als sie in der Gemeinde Bornum
vor Abschluß dieses Vertrags gestellt waren.
69.
Die Stadtgemeinde Linden und die ehemalige Gemeinde Bornum bilden
vom Tage der Vereinigung ab einen einheitlichen Ortsarmenverband.
Insofern durch die Vereinigung eine Unterbrechung der Frist zum Erwerbe
des Unterstützungswohnsitzes für Einwohner der Stadt Linden oder der Gemeinde
Bornum eintritt, übernimmt die erweiterte Stadtgemeinde die Verpflichtung, von
den lediglich aus der Unterbrechung der Frist ihr erwachsenden Befugnissen
anderen Armenverbänden gegenüber keinen Gebrauch zu machen.
& 10.
Die Stadtgemeinde Linden und die Gemeinde Bornum bilden nach der
Vereinigung einen einheitlichen Volksschulverband.
Von denjenigen Personen, welche im Bezirke der ehemaligen Gemeinde
Bornum wohnen, darf kein Schulgeld erhoben werden.
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, Vorkehrungen zu treffen, durch
welche ermöglicht wird, daß für die im ehemaligen Gemeindebezirke Bornum
wohnhaften schulpflichtigen Volksschulkinder der drei jüngsten Jahrgänge Klassen-
räume im ehemaligen Gemarkungsbezirke Bornum oder in der Nähe von dessen
Grenzen zur Verfügung stehen.
11.
Die Stadtgemeinde Linden verpflichtet sich, spätestens innerhalb zweier
Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags in Gemäßheit der von ihr mit der
Imperial-Continental-Gas-Association zu London abgeschlossenen Verträge eine
Versorgung des bebauten Teiles der Gemeinde Bornum mit Gas herbeizuführen
und den bebauten Teil der Gemeinde Bornum und insbesondere auch den von
der Straßenbahnhaltestelle an der Badenstedter Straße nach der Ortschaft Bornum
führenden Weg mit Straßenbeleuchtung versehen zu lassen.
8 12.
Die Einwohner des ehemaligen Gemeindebezirkes Bornum sind berechtigt,
sowohl den städtischen Hauptfriedhof in Ricklingen sowie auch den nach dem Ver-
Gesetzsannnlung 1909. (r. 10919.) 14