4. Man wird auch den Anklagen begegnen müssen, welche von
der Gesellschaft Entlassene vorbringen können, und zwar durch den
Einfluß gewichtiger Männer, welche allenthalben erklären, die Gesellschaft
entlasse niemand ohne eine gewichtige Ursache und schneide ihre
gesunden Glieder nicht ab. Dies kann bewlesen werden durch den
Eifer, welchen die Gesellschaft hegt und allgemein für das Seelenheil
der Fremden zeigt, wie vielmehr gegenüber ihren eigenen Mitgliedern!
5. Sodann muß man solche Große oder Prälaten, bei denen
Entlassene etwas Einfluß oder Glauben sich zu verschaffen begonnen
haben, durch Dienstleistungen aller Art von Seiten der Gesellschaft
gewinnen und verbinden. Man muß denselben auseinandersetzen,
wie sehr das Wohl eines so ruhmreichen, wie für die Kirche nützlichen
Ordens das Wohl eines Einzelnen, wer er auch sein möge,
überwiegen müsse. Wenn die Neigung für die Entlassenen dauernd
ist, wird es nützlich sein, die Gründe für die Entlafsung auseinander
zu setzen und sogar das, was nicht ganz gewiß ist, zu übertreiben,
vorausgesetzt, daß es sich durch glaubwürdige Folgerungen ergibt.
6. Man muß es auf jede Art verhindern, daß namentlich solche,
welche freiwillig die Gesellschaft verlassen haben, zu irgend welchen
Aemtern oder Ehrenstellungen in der Kirche befördert werden, wenn
sie nicht sich und all ihr Eigentum der Gesellschaft unterstellen und
zuschreiben, so daß allgemein deutlich ist, daß sie von der Gesellschaft
ganz und gar abzuhängen wünschen.
7. Man soll rechtzeitig dafür sorgen, daß sie von der Ausübung
ehrenvoller Funktionen in der Kirche, wie Predigten, Beichte, Herausgabe
von Büchern u. s. w., so weit es möglich ist, ferngehalten werden,
damit sie sich nicht die Neigung und den Belfall des Volkes
gewinnen können. Zu dem Zwecke wird man sorgfältig dem Leben
und den Sttten der Entlassenen nachspüren müfsen, ebenso ihrer
Gesellschaft, ihren Beschäftigungen u. s. w. und ihren Bestrebungen.
Daher wird man es auch so einrichten müssen, daß die Unfrigen
mit irgend einem Angehörigen der Familie, bei welcher diesenigen
wohnen. welche verabschiedet worden sind, in eine besondere Verbinung
treten.
Sobald man etwas weniger Lobenswertes oder Tadelnswertes
entdeckt hat, soll dies durch untergeordnete Personen, welche uns zugetan
sind, verbreitet werden; sodann muß man den Großen und
Prälaten, welche den Entlassenen wohlwollen, dadurch die Hände
binden, daß man sie darauf aufmerksam macht, welch üble Nachreden
sie sich künftig zuziehen könnten. Wenn sie nichts Tadelnswertes
sich zu Schulden kommen lassen und sich lobenswert betragen, so soll
man ihre Verdienste durch spitzsindige Behauptungen und zweideutige
Reden schmälern, ebenso die Taten derselben, welche gelobt werden,
bis sich die Achtung und Wertschätzung, welche ihnen zuvor gezollt
wurden, vermindert. Die Gesellschaft hat nämlich ein großes Znteresse
daran, daß Entlassene und namentlich diejenigen, welche die
Gesellschaft freiwillig verlafsen haben, sich gänzlich unterdrückt sehen.
8. Unfälle und Mißerfolge, welche denselben begegnen, sind sobald
als möglich zu verbreiten, wobei man jedoch um die Fürbitte