Full text : Die geheimen Instruktionen der Jesuiten.

4.  Man  wird  auch  den  Anklagen  begegnen  müssen,  welche  von
der  Gesellschaft  Entlassene  vorbringen  können,  und  zwar  durch  den
Einfluß  gewichtiger  Männer,  welche  allenthalben  erklären,  die  Gesellschaft
  entlasse  niemand  ohne  eine  gewichtige  Ursache  und  schneide  ihre
gesunden  Glieder  nicht  ab.  Dies  kann  bewlesen  werden  durch  den
Eifer,  welchen  die  Gesellschaft  hegt  und  allgemein  für  das  Seelenheil
der  Fremden  zeigt,  wie  vielmehr  gegenüber  ihren  eigenen  Mitgliedern!

5.  Sodann  muß  man  solche  Große  oder  Prälaten,  bei  denen
Entlassene  etwas  Einfluß  oder  Glauben  sich  zu  verschaffen  begonnen
haben,  durch  Dienstleistungen  aller  Art  von  Seiten  der  Gesellschaft
gewinnen  und  verbinden.  Man  muß  denselben  auseinandersetzen,
wie  sehr  das  Wohl  eines  so  ruhmreichen,  wie  für  die  Kirche  nützlichen
  Ordens  das  Wohl  eines  Einzelnen,  wer  er  auch  sein  möge,
überwiegen  müsse.  Wenn  die  Neigung  für  die  Entlassenen  dauernd
ist,  wird  es  nützlich  sein,  die  Gründe  für  die  Entlafsung  auseinander
zu  setzen  und  sogar  das,  was  nicht  ganz  gewiß  ist,  zu  übertreiben,
vorausgesetzt,  daß  es  sich  durch  glaubwürdige  Folgerungen  ergibt.

6.  Man  muß  es  auf  jede  Art  verhindern,  daß  namentlich  solche,
welche  freiwillig  die  Gesellschaft  verlassen  haben,  zu  irgend  welchen
Aemtern  oder  Ehrenstellungen  in  der  Kirche  befördert  werden,  wenn
sie  nicht  sich  und  all  ihr  Eigentum  der  Gesellschaft  unterstellen  und
zuschreiben,  so  daß  allgemein  deutlich  ist,  daß  sie  von  der  Gesellschaft
  ganz  und  gar  abzuhängen  wünschen.

7.  Man  soll  rechtzeitig  dafür  sorgen,  daß  sie  von  der  Ausübung
ehrenvoller  Funktionen  in  der  Kirche,  wie  Predigten,  Beichte,  Herausgabe
  von  Büchern  u.  s.  w.,  so  weit  es  möglich  ist,  ferngehalten  werden,
  damit  sie  sich  nicht  die  Neigung  und  den  Belfall  des  Volkes
gewinnen  können.  Zu  dem  Zwecke  wird  man  sorgfältig  dem  Leben
und  den  Sttten  der  Entlassenen  nachspüren  müfsen,  ebenso  ihrer
Gesellschaft,  ihren  Beschäftigungen  u.  s.  w.  und  ihren  Bestrebungen.

Daher  wird  man  es  auch  so  einrichten  müssen,  daß  die  Unfrigen
mit  irgend  einem  Angehörigen  der  Familie,  bei  welcher  diesenigen
wohnen.  welche  verabschiedet  worden  sind,  in  eine  besondere  Verbinung

  treten.

Sobald  man  etwas  weniger  Lobenswertes  oder  Tadelnswertes
entdeckt  hat,  soll  dies  durch  untergeordnete  Personen,  welche  uns  zugetan
  sind,  verbreitet  werden;  sodann  muß  man  den  Großen  und
Prälaten,  welche  den  Entlassenen  wohlwollen,  dadurch  die  Hände
binden,  daß  man  sie  darauf  aufmerksam  macht,  welch  üble  Nachreden
sie  sich  künftig  zuziehen  könnten.  Wenn  sie  nichts  Tadelnswertes
sich  zu  Schulden  kommen  lassen  und  sich  lobenswert  betragen,  so  soll
man  ihre  Verdienste  durch  spitzsindige  Behauptungen  und  zweideutige
Reden  schmälern,  ebenso  die  Taten  derselben,  welche  gelobt  werden,
bis  sich  die  Achtung  und  Wertschätzung,  welche  ihnen  zuvor  gezollt
wurden,  vermindert.  Die  Gesellschaft  hat  nämlich  ein  großes  Znteresse
  daran,  daß  Entlassene  und  namentlich  diejenigen,  welche  die
Gesellschaft  freiwillig  verlafsen  haben,  sich  gänzlich  unterdrückt  sehen.

8.  Unfälle  und  Mißerfolge,  welche  denselben  begegnen,  sind  sobald
  als  möglich  zu  verbreiten,  wobei  man  jedoch  um  die  Fürbitte